Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle für Lehrer

geralt / Pixabay

Immer wieder wird über die Arbeitszeit der Lehrer diskutiert. In der Öffentlichkeit und bei anderen Beamten haben die Lehrerinnen und Lehrer nicht viel Unterstützung für ihre Interessen zu erwarten.




Leider werden sie auch nicht durch das Ministerium als oberste Dienstbehörde unterstützt. Dieses sorgt vielmehr durch Erhöhung der Arbeitszeit und der Arbeitsbelastung für noch mehr Stress.

Änderungen können einzelne Lehrer auch kaum erreichen. Deshalb ist es unbedingt wichtig, dass man sich als Lehrer einer Organisation anschließt, die sich dafür einsetzt.

Werden Sie also Mitglied eines Lehrerverbandes oder einer Gewerkschaft!

Achtung:

Das Arbeitszeitproblem in der Schule ist vielschichtig.

Sie finden weitere Ausführungen zu folgenden Gesichtspunkten auf getrennten Webseiten:

„Genau Sie, Kollege Kleinschmidt, werden im nächsten Schuljahr 30 Stunden unterrichten, weil Sie bisher überhaupt nichts zum Schulprogramm beigetragen haben.

Mit Ihren Fächern Erdkunde und Sport sind Sie außerdem deutlich weniger belastet als die Kollegin Leise, die Mathematik und Englisch erteilt. Die wird nämlich dafür zwei Stunden weniger zu unterrichten.“




Arbeitsbelastung und Arbeitszeit
© Paul Tresselt

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Aufgabenspektrum von Lehrern:

  • 3 Überstunden pro Monat kostenlos machen,
  • Schulprogramme entwickeln,
  • Standardaufgaben erstellen,
  • Lernstandserhebungen durchführen,
  • zentrale Tests korrigieren,
  • Förderempfehlungen ausarbeiten,
  • in neuer und alter Rechtschreibung schreiben,
  • sich selbst evaluieren,
  • sich inspizieren lassen,
  • über unzureichende Lehrpläne diskutieren,
  • gelassen bleiben, wenn sie gemobbt werden,
  • Flüchtlinge integrieren,
  • Behinderte inkludieren,
  • Abiturarbeiten dreifach kontrollieren.
  • sich online – fortbilden
  • Erziehungsfehler der Eltern ausbügeln
  • einen Beitrag zur schwierigen Haushaltslage leisten.

Eins steht fest:

  • Alle Lehrer arbeiten im Vergleich zu einer 40-Stunden-Woche überdurchschnittlich viel!
  • Die Arbeitsbelastungen der Lehrer müssten in einer ergänzenden Untersuchung erhoben werden!
  • Neue Arbeitszeitmodelle dürfen nicht zu einer weiteren Erhöhung der Lehrerarbeitszeit führen!
  • Zusätzliche Neueinstellungen zur Entlastung der im Dienst befindlichen Lehrer sind dringend erforderlich!

Einerseits will man mehr Selbständigkeit und Qualität für die Schulen erreichen, andererseits will man die psychischen und sozialen Faktoren in der Arbeitszeit der Lehrer nicht berücksichtigen.


Die Diskussion um neue Arbeitszeitmodelle kommt nicht voran

Ministerin Gabriele Behler hielt es zwar noch 2002 für erforderlich, die gravierenden Unterschiede in der zeitlichen Belastung von Lehrerinnen und Lehrern auszugleichen, sah sich aber angesichts der Haushaltslage des Landes nicht in der Lage, die Pflichtstundenzahl zu senken. Damals klang es wie Hohn, wenn sie versicherte, sie werde zu einem späteren Zeitpunkt bei zurückgehenden Schülerzahlen erneut über diese Frage nachdenken. Wenn also der Unterricht nicht gekürzt werden soll, werden die Belastungen nur innerhalb der Kollegien verschoben werden können.
Wie das im Einzelnen erfolgen sollte, zeigen die Eckpunkte des sog. Konsequenzpapiers, das die Ministerin mit den Lehrerverbänden erörtert hat. Dieses habe ich als WORD-Dokument im Downloadverzeichnis unter dem Namen abzmopap.zip abgelegt. Darin sind die Vorstellungen zur Weiterentwicklung der Lehrerarbeitszeit als Konsequenzen aus dem Gutachten in Form eines Bandbreitenmodells und eines Jahresarbeitszeitmodells näher beschrieben. Zu diskutieren gibt es allerdings dazu nichts mehr, denn die Änderungen wurden bereits festgeschrieben.




Das Ministerium betont immer wieder, dass eine Entlastung der Lehrerarbeitszeit dadurch erreicht werden kann, dass die Aufgaben eines Lehrers von den Aufgaben für die Schulorganisation getrennt werden. Zu diesem Zweck will das Ministerium die Schulträger stärker in die Pflicht nehmen. Das bedeutet, dass ein Lehrer zunächst einmal nur für seinen Unterricht und seine Erziehungsaufgaben da sein sollte, die er als Landesbeamter für das Ministerium als seinen Arbeitgeber zu erledigen hat. Sein Arbeitsplatz vor Ort muss durch den Schulträger (Stadt, Gemeinde) ausgestattet und gepflegt werden. Das heißt, um die Wartung und Reparatur der Geräte, die Computerräume, Lehrmittelräume, Bücher, Materialien, Turngeräte und Werkzeuge aller Art braucht er sich nicht zu kümmern. Das ist Sache des Schulträgers. Alle anfallenden Verwaltungsaufgaben sind auch nicht seine Aufgabe. Die erledigen das Schulsekretariat und die Schulleitung. Die Schulleitung wiederum wird ermahnt, die Organisationsmöglichkeiten der Schule besser auszunutzen: Durch Konferenzökonomie und Umlaufverfahren soll kostbare Zeit gewonnen werden. Die Lehrerinnen und Lehrer sollen bei der Unterrichtsvorbereitung ökonomischer vorgehen und die vielfältigen Materialien des Landesinstitutes und des Internets nutzen.

Man muss natürlich auch die Tendenzen sehen, die sich in den  letzten Jahren zur Berechnung der Arbeitszeit abzeichnen:
In Europa wurde die Lehrerarbeitszeit seit Jahren durch die Anzahl der Unterrichtsstunden definiert. Man räumte zwar ein, dass der Lehrer zur Vorbereitung seines Unterrichts und zur Korrektur der Unterrichtsarbeit Zeit benötigte, für die Berechnung seiner Arbeitszeit wurde aber immer seine Unterrichtsverpflichtung zugrunde gelegt. Das gibt es innerhalb Europas heute nur noch in Deutschland, Luxemburg, Belgien und Irland. Die anderen Staaten sind dazu übergegangen, zur Berechnung der Arbeitszeit die Gesamtzahl der Arbeitsstunden zu definieren. Manche Länder legen als Arbeitszeit auch die Anwesenheitszeit in der Schule fest. In Holland, Schweden und England ist das z.B. so. Dort gibt es eine obligatorische Präsenzzeit, innerhalb derer die Schulleitungen die Unterrichtsstunden und sonstigen Verpflichtungen festlegen.

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Pflichtstundenerhöhung
ERFURT (dpa) 23.5.01. Lehrer müssen eine zusätzliche Stunde pro Woche unterrichten, wenn ihr Arbeitsumfang außerhalb des Klassenzimmers verringert wird. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt gab dem NRW-Kultusministerium Recht, das 199’7 die Pflichtstundenzahl von 23,5 auf 24;5 erhöht hatte. Eine Gesamtschullehrerin hatte dagegen geklagt, da nach ihrer Ansicht damit die Arbeitszeit von 38,5 Stunden überschritten werde. Da das Land aber die Pflichtleistungen außerhalb der Unterrichtszeit vermindert habe, liege kein Rechtsverstoß vor, entschied das BAG (Aktenzeichen 5 AZR 545/99).

Wichtiger Hinweis für alle, die sich mit der Frage der Arbeitszeit von Lehrerinnen und Lehrerin näher befassen wollen:
Es gibt eine sehr gute aktuelle Expertise zur Lehrerarbeitszeit, die im Auftrag der Max-Träger-Stiftung erstellt und im Januar 2018 veröffentlicht wurde. Auf 200 Seiten vergleichen die Verfasser die verschiedenen Untersuchungen zur Lehrerarbeitszeit aus den letzten 60 Jahren. Sie kommen zu dem Schluss, dass die Lehrkräfte trotz großer Veränderungen in den Schulen und in den Rahmenbedingungen im Vergleich zu den anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst hinsichtlich der Arbeitszeit schlechter gestellt sind.

Das neue Schulgesetz in NRW ist am 1.8. 2005 in Kraft getreten und demnach wurden auch die notwendigen Verwaltungsvorschriften durch Erlass vom 1.6. 2005 neu angepasst. Entscheidend sind die AVO-Richtlinien zu § 93 SchG. Sie sind in der BASS unter 11-11 Nr. 1 abgedruckt. Diese Verwaltungsvorschriften sind sehr wichtig und der Fundort ist leicht zu merken. Dazu gibt es noch eine Ausführungsverordnung. Diese finden Sie unter BASS 11-11 Nr. 1.1. Prägen Sie sich diese Zahl gut ein und lesen Sie den Text mehrmals. Es lohnt sich.

In diesen Verwaltungsvorschriften wird jetzt z.B. deutlich zwischen Pflichtstundenzahl und Unterrichtsdeputat unterschieden. Während man mit der „Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden“ die Bedarfsparameter für die Stellenbesetzung festlegt, versteht man unter dem „Unterrichtsdeputat“ nunmehr die arbeits- und dienstrechtlich geschuldeten Unterrichtsstunden. Dieses Unterrichtsdeputat kann im Laufe des Schuljahres flexibel gehandhabt werden.Wichtig sind folgende Regelungen:

  • 2 Wöchentliche Pflichtstunden der Lehrerinnen und Lehrer

(1) Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrerinnen und Lehrer beträgt in der Regel:

1. Grundschule28
2. Hauptschule28
3. Realschule28
4. Gymnasium25,5
5. Gesamtschule25,5
6. Berufskolleg25,5
7. Förderschule27,5
8. Schule für Kranke27,5
9. Weiterbildungskolleg
a) Abendrealschule
b) Abendgymnasium
c) Kolleg
25
22
22
10. Studienkolleg22

Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden wird für Lehrerinnen und Lehrer an den in den Nummern 4 bis 8 genannten Schulformen innerhalb eines Zeitraumes von zwei Schuljahren jeweils für die Dauer eines Schuljahres auf die volle Stundenzahl aufgerundet und für die Dauer des folgenden Schuljahres auf die volle Stundenzahl abgerundet.

(4) Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrerin oder eines Lehrers kann vorübergehend aus schulorganisatorischen Gründen um bis zu sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Eine Überschreitung um mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der betroffenen Lehrkraft erfolgen, wenn sie über zwei Wochen hinaus andauert. Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr.

(5) …Über Grundsätze für die Verteilung der Anrechnungsstunden entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters. Die Verteilung der Anrechnungsstunden  im Einzelnen obliegt der Schulleiterin oder dem Schulleiter unter Berücksichtigung der jeweiligen besonderen Inanspruchnahme der Lehrerinnen und Lehrer, soweit sich diese nicht aus dem Inhalt des Amtes ergibt.

  • 3 Pflichtstunden-Bandbreite
    (1) Eine unterschiedliche zeitliche Inanspruchnahme von Lehrerinnen und Lehrern durch besondere schulische Aufgaben und besondere unterrichtliche Belastungen soll in der Schule ausgeglichen werden. Soweit dies im Einzelnen erforderlich ist und die besonderen Belastungen sich nicht aus dem Inhalt des Amtes ergeben, können die in § 2 Abs. 1 genannten Werte unterschritten oder um bis zu drei Pflichtstunden überschritten werden. Die Abweichungen müssen sich in der Schule insgesamt ausgleichen. Die Verteilung der Anrechnungsstunden nach § 2 Abs. 5 ist zu berücksichtigen.
    (2) Über Grundsätze für die Festlegung der individuellen Pflichtstundenzahl entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters. Die Entscheidung im Einzelnen trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.
    Denken Sie dabei auch daran, dass das Bundesarbeitsgericht die Bandbreitenregelung für unzulässig erklärt hat. Die Begründung finden Sie auf der Webseite Pflichtstunden-Bandbreite.

Damit die Arbeitsplatzbedingungen in der Schule nicht noch schlechter werden, sollten Sie in der Lehrerkonferenz folgende Beschlüsse fassen:

  • Keine vorübergehende Überschreitung der Pflichtstundenzahl ohne Zustimmung der betreffenden Lehrkraft!
  • Verteilung der Ermäßigungsstunden durch einen Schlüssel, den die Lehrerkonferenz festgelegt hat. Der Schulleiter ist verpflichtet, sich daran zu halten. Tut er das nicht, muss er dies schriftlich begründen.

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Entlastungsstunden

Eine heiße Diskussion wird es sicher noch um die Verteilung der Ermäßigungsstunden in den Lehrerkonferenzen geben, da inzwischen die Konferenz nicht mehr über diese Stunden beschließen kann, sondern nur noch über die Grundsätze zur Verteilung. Die Zuweisung erfolgt durch die Schulleitungen.

Sehr raffiniert formuliert die Ministerin diesen Vorgang in ihrer Presseerklärung zum Schuljahresbeginn 2002/03:
Kollegien können Arbeit gerechter verteilen

„…alle Schulen des Landes haben von diesem Schuljahr an in einem weiteren Punkt mehr Eigenverantwortung: Sie können – in bestimmten Grenzen – die Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer selbst regeln. Dabei gilt selbstverständlich: Die Gesamtstundenzahl einer Schule muss unverändert bleiben – und die Stundentafeln müssen abgedeckt werden können. Ansonsten haben die Kollegien aber nunmehr die Möglichkeit, die in der Arbeitszeituntersuchung von 1999 festgestellte, teilweise extrem unterschiedliche Belastung zwischen den Lehrkräften besser zu verteilen. So können einzelne Lehrerinnen und Lehrer nach Kriterien, die das Kollegium selbst aufstellt, von der Schulleitung um bis zu drei Unterrichtsstunden pro Woche entlastet, andere können zu bis zu drei zusätzlichen Unterrichtsstunden verpflichtet werden. Damit haben die Kollegien es selbst in der Hand, beispielsweise die deutlich unterschiedliche Belastung zwischen Lehrern mit und ohne Korrekturen auszugleichen. Eine landeseinheitliche Vorgabe hätte hier wenig Sinn gemacht, denn der Korrekturaufwand lässt sich nicht allein am Fach festmachen – schließlich gibt es auch korrekturaufwändige Leistungskurse beispielsweise in Geographie. Mir war es wichtig, den Kollegien die Möglichkeit an die Hand zu geben, offensichtliche Ungerechtigkeiten selbstständig abzubauen. Wer dies nutzen will, soll die Chance dazu haben, wer es nicht will, ist nicht gezwungen. In zwei, drei Jahren werden wir das resümieren.

Mit diesem Vorschlag treibt die Ministerin einen Keil in alle Kollegien. Das ist ziemlich ungerecht, denn die Arbeitsbelastung in den einzelnen Fächern ist in der Arbeitszeituntersuchung überhaupt nicht erfasst worden! Ich kann mir vorstellen, dass in vielen Schulen die Diskussion über die Ermäßigungsstunden immer noch untergründig schwelt, obwohl sie jedes Jahr durch die Konferenzen und ihre Beschlüsse abgeschlossen wurde. Allerdings sind die Beiträge in diesen Konferenzen immer sehr hitzig und mit vielerlei Argumenten gespickt:

  • Die Kolleginnen und Kollegen, die viel in der Oberstufe unterrichten, argumentieren immer wieder, dass die Korrekturaufgaben so zeitaufwändig seien, dass sie durch die Kurse über alle Maßen belastet seien und eine Ermäßigungsstunde verdienten.
    Die anderen behaupten, dass die übermäßige Belastung durch die kleinen Kurse und die interessierten Schülerinnen und Schüler ausgeglichen würde.
  • Die Kolleginnen und Kollegen in der Oberstufe untermauern die Forderung dadurch, dass sie die Anerkennung auch darin sähen, dass ja die Schule für die Oberstufe einen höheren Stellenanteil zum Ausgleich der höheren Belastung bekäme. Dieser müsse dann folgerichtig auch für solche Zwecke verwendet werden.
    Die anderen behaupten, dass eine Schule ein Ganzes sei und man nicht Sekundarstufe I und II trennen könne. Es würden ja auch Kolleginnen und Kollegen in beiden Stufen unterrichten. Dann müsse man ja den Stellenzuschlag für jeden anteilig seiner Stundenzahl in jeder Stufe berechnen.
  • Da es immer Kolleginnen und Kollegen mit zwei Hauptfächern als Fakultas gibt, ereilt diese natürlich auch jedes Jahr ein gewaltig schwerer Stundenplan mit 5 oder mehr Kursen samt der dazugehörigen Vielzahl von Klassenarbeiten. Auch hier ist die Korrekturbelastung immens hoch.
    Die anderen argumentieren, dass sich jeder schließlich die Fächer selbst ausgesucht habe. Wer Mathematik und Englisch als Fächer habe, wisse, dass damit in der Schule immer Klassenarbeiten verbunden seien.
  • Besonders Klassenlehrer betonen immer wieder, dass die Klassenlehreraufgaben ein hohes Maß an zusätzlicher Arbeit bedeuten würden. Man denke an die Klassenfahrten, Klassenbücher, Sammelaktionen, Elternsprechtage, soziale Probleme, Klassenkonferenzen, Versetzungskonferenzen u.a.m. Dafür müsse es Ermäßigungsstunden geben.
    Die anderen behaupten, dass die Klassenlehrergeschäfte zum Tätigkeitsbereich eines Lehrers oder einer Lehrerin gehörten, was ja auch durch den § 16 in der ADO ausdrücklich bestätigt sei. Dafür gäbe es also keine Sonderermäßigung.
  • Manchmal unterrichten Kolleginnen und Kollegen auch viele Stunden in der Turnhalle, in der Lehrküche oder in den Werkräumen, wo mit außerordentlich hoher Lärmbelastung gerechnet werden müsse. Diese nervliche Überbelastung erfordere eine Ermäßigungsstunde.
    Andererseits wird dagegen argumentiert, dass solche Fächer auch eine geringere Vorbereitung erforderten und vielfach mit kleineren Gruppen oder motivierten Schülerinnen und Schülern stattfänden.
  • Einvernehmlich wird meistens anerkannt, dass es Kolleginnen und Kollegen gibt, die eine Ermäßigungsstunde verdient haben: Das sind diejenigen, die neben ihrem Unterricht auch noch Aufgaben für die Schule erledigen. Ohne die würde in vielen Fällen der Schulbetrieb nicht richtig laufen. Da gibt es die „Freud´- und Leid-Kasse“, die Organisatoren für Wettbewerbe, für Schulfeste und Schulfeiern oder den Betriebsausflug. Es können aber auch das Biotop oder das Aquarium sein, was dauernder Pflege bedarf. Manche haben eine wunderbare Hand, bei Entlassfeiern, Theateraufführungen oder Tagen der offenen Tür die Präsentation der Schule mit Aufführungen zu verschönern. Das alles kostet viel Vorbereitung und läuft oft still und ohne viel Aufhebens im Hintergrund ab.
  • Akzeptiert wird auch die zusätzliche Belastung der Kolleginnen und Kollegen, die eine Sammlung verwalten oder einen Fachraum betreuen. Solche naturwissenschaftlichen Räume, die Turnhalle, die Werkräume, Computerräume oder die Lehrküche gehören mit ihrer Ausstattung eigentlich in den Aufgabenbereich des Schulträgers. Der hat sie nicht nur ausgestattet, sondern müsste sie eigentlich auch pflegen. Da aber eine fachkundige Kraft dafür erforderlich ist, greift man gern auf Landesbeamte zurück, die den Schulträger nichts kosten. Für diese Pflegeaufgaben hat die Schule auch eine bestimmte Zahl von Ermäßigungsstunden; diese reicht jedoch nicht aus und wurde vor einigen Jahren stark gekürzt, so dass Prioritäten gesetzt werden müssen, die nicht immer gerecht sind.
  • Schon kritischer werden die begleitenden Arbeiten gesehen, die im Zusammenhang mit der Schulverwaltung stehen. Hier müssen wegen des Schulbuch – Ausleihverfahrens die Schülerbücher eingesammelt, kontrolliert und listenmäßig erfasst werden, damit die ergänzende Bestellung erfolgen kann. Der Stundenplan muss für das nächste Jahr vorbereitet werden, Betriebspraktikum und Projektwochen müssen geplant werden, die Vertretungsstunden und Vertretungspläne müssen organisiert werden. Darüber hinaus müssen zu vielen Gelegenheiten Daten gesammelt und aufgelistet werden. Zeugnisse werden gedruckt und Impflisten werden erstellt. Vielfach wird das von Kolleginnen und Kollegen geleistet, die ebenfalls eine Ermäßigung haben müssen.
    Streng genommen sind das Schulleitungsaufgaben. Deshalb fordern die Gegner dieser Ermäßigung auch, dass die Schulleitung von ihren Ermäßigungsstunden Anteile an solche Kolleginnen und Kollegen abgibt. Es wird aber auch die Forderung laut, dass die Schulleitungen selbst für die Erledigung solcher Aufgaben zu sorgen haben und sich gefälligst Hilfe durch das Sekretariat über den Schulträger holen müssen.
  • Die neuen Aufgaben, die den Schulen in den letzten Jahren aufgehalst wurden, fordern auch ihren Tribut, denn sie müssen ja erledigt werden:
    Es begann mit einem Fachberater für Verkehrsunterricht, den man in der Schule brauchte, weil man ja die Fahrradprüfung und den Mofa-Führerschein in den Unterricht integrierte. Dann kamen Drogenberater und schließlich Beratungslehrer, die aber eine amtliche Ermäßigung haben (Die Einschränkungsversuche amtlicherseits konnten noch abgefangen werden, wenn die Schulkonferenz einen erhöhten Beratungsbedarf feststellt und beschließt.). Die Ausbildungskoordinatoren bekamen ihre Ermäßigung aus der Ausbildungspauschale (die inzwischen auch zurückgefahren wurde). In der neuen OBAS sind wieder 2 Anrechnungsstunden pro Lehrer in der Ausbildung enthalten. Das neue Arbeitsschutzgesetz brachte den Gefahrstoffbeauftragten hervor, der neben dem ehrenamtlichen Sicherheitsbeauftragten und dem Strahlenschutzbeauftragten der Schulleitung helfen sollte, die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung in der Schule durchzuführen. Auch hier gibt es keine deutliche Vorschrift, wie diese Aufgaben zu entlasten sind, denn es sind ja wieder Schulleitungsaufgaben. Die Schule, die es mit dem Arbeitsschutzgesetz genau nimmt, kann dazu noch den Hygienebeauftragten und den Brandschutzbeauftragten benennen, damit der Gesamtkuchen der Ermäßigungsstunden vollends zu einem kümmerlichen Krümel zusammenschmilzt.
    Die Einführung der Computer und der Vernetzung in den Schulen führte zu einer Überbeanspruchung der Kolleginnen und Kollegen mit Technologie-Erfahrung. Die haben nämlich in der Aufbauphase sehr viel Zeit investiert, obwohl die Schulträger Netzwerkadministratoren oder Systeminformatiker zur Verfügung stellen müssten, um die Geräte zu warten.
    Die Lernstandserhebungen und Vergleichsarbeiten, die in den letzten Jahren eingeführt wurden, erfordern einen nicht geringen Mehraufwand an Vorbereitung und Korrektur.
    Zum traurigen Schluss wurden dann noch die Leistungsprämien eingeführt, die die Schulleitung nach eigenem Ermessen in Form von Ermäßigungsstunden vergeben sollte, wobei keiner genau gesagt hatte, aus welchem „Topf“ diese Stunde zu nehmen sei. Entsprechend undurchsichtig waren dann auch die Vergabekriterien und die Verrechnungsmodalitäten. Der Finanzminister hat diesem Treiben vorerst ein Ende gesetzt, indem er gar keine Mittel mehr für Leistungsprämien zur Verfügung stellt.
  • Besonders verantwortungsvolle Kolleginnen und Kollegen schlagen immer wieder vor, einen Punktekatalog zu erstellen, da ja alle Faktoren relevant seien. So würden dann die Belastungen und Entlastungen gerecht verteilt. An vielen Schulen existieren auch derartige Kataloge, die zum Teil so spitzfindig sind, dass Stundenbruchteile bis zu drei Dezimalstellen addiert werden. Wer die meisten Punkte hat, bekommt eine Ermäßigungsstunde oder Anteile davon.
    Die Gegner argumentieren, dass sich die Belastungen ja schließlich jedes Jahr ändern und dass deshalb die Punkte eigentlich immer die Belastung des Vorjahres widerspiegeln und nicht die des kommenden Schuljahres, wofür die Ermäßigung ja schließlich gedacht sei. Außerdem kämen dann neue Kolleginnen und Kollegen erst mal gar nicht in den Genuss einer Stundenermäßigung.

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Ich kenne die Situation an den einzelnen Schulen nicht, bin mir aber sicher, dass es zu Konfliktsituationen in den Kollegien kommt, weil schließlich die Schulleitung per Gesetz die Aufgabe zudiktiert bekommen hat, die individuelle Pflichtstundenzahl eines jeden Kollegen oder einer jeden Kollegin für das laufende Schuljahr festzulegen und dabei die individuelle Belastung zu berücksichtigen.
Das bedeutet zunächst, dass der Meinung der Schulleitung ein hohes Gewicht beigemessen wird, was sie persönlich für eine stärkere Belastung hält. Jeder weiß aber, dass jede Schulleitung in dieser Hinsicht andere Vorstellungen hat. Das merkt man nämlich immer daran, welche Fächer durch sie an der Schule immer besonders gewürdigt und unterstützt werden. Da aber die Gesamtzahl der Ermäßigungen an einer Schule das Kontingent nicht überschreiten darf, wird die Schulleitung gezwungen sein, mancher Lehrkraft eben mehr Stunden als das bisherige Pflichtstundensoll aufzubrummen. Und da werden diejenigen ganz verwundert dreinschauen, die das trifft. Und wenn die Konferenz auch noch die Entscheidung der Schulleitung abgesegnet hat, wird man es auch nicht ändern können.

Hinweis: Man könnte als Lehrerkonferenz beschließen, dass die bisherige Verteilung der Ermäßigungsstunden mit den vorhandenen Kriterien beibehalten wird. Es könnte ja sein, dass die Konferenz der Auffassung ist, dass eine Bandbreitenregelung nicht nötig ist…
In dem Entwurf zur Ausführungsverordnung heißt es nämlich:
„(1) Eine unterschiedliche zeitliche Inanspruchnahme von Lehrerinnen und Lehrern durch besondere schulische Aufgaben und besondere Belastungen soll in der Schule ausgeglichen werden, soweit dies im Einzelnen erforderlich ist und sich nicht aus dem Inhalt des Amtes ergibt.“
Das bedeutet, dass das Kollegium nicht gezwungen ist, diese neue Form zu übernehmen, weil es im Einzelnen nicht erforderlich ist. Das geht im Übrigen auch aus dem letzten Satz der Presseerklärung des Ministeriums vom 27.08.2002 hervor, die im oberen Kasten eingerahmt ist.

Hinweis: Man sollte überlegen, ob die Lehrerkonferenz es nicht ablehnen sollte, Aufgaben zu erledigen, die die Gemeinde zu erledigen hat. Schließlich betont die Ministerin das in ihrem Konsequenzpapier, wenn sie schreibt:
„12. Das Ministerium wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Lehrkräfte nicht mit Aufgaben belastet werden, die in der Zuständigkeit des Schulträgers liegen.“
Diese Entlastungsmöglichkeit wird nämlich immer wieder aufgeführt, wenn das Ministerium nach Lösungen aus der Lehrerbelastung gefragt wird. Es wird regelmäßig darüber nachgedacht die Kommunen als Schulträger stärker in die Pflicht zu nehmen und kommunale Aufgaben von denen des Landes gegeneinander abzugrenzen. Wartungsaufgaben aller Art sind nämlich Aufgabe des Schulträgers (z.B. Betreuung der Computer, Pflege der Sportgeräte, Bücherei, Lehrmittelsammlungen, Medienverwaltung usw.). In letzter Konsequenz bedeutet das, dass die Kollegien es ablehnen müssten, diese Arbeiten zu übernehmen und dafür Ermäßigungsstunden zu verteilen. Stattdessen könnten die Ermäßigungen für unterrichtliche Belastungen verwendet werden.

Hinweis: Man sollte überlegen, ob die Lehrerkonferenz nicht den Grundsatz beschließen sollte, dass jede Überschreitung der Pflichtstundenzahl um mehr als zwei Stunden nur mit Zustimmung des betreffenden Lehrers oder der betreffenden Lehrerin möglich ist. Zur Zeit ist es nämlich so, dass die Ministerin in ihrem Eckpunktepapier folgende Ansicht vertritt:
„4. Eine flexiblere Erteilung der Pflichtstunden im Schuljahr wird in Angleichung an die bestehende Regelung für das Berufskolleg gemäß § 3 Abs. 4 AVO ermöglicht. Die Zahl der im Einzelnen festgesetzten Pflichtstunden einer Lehrerin oder eines Lehrers kann vorübergehend aus schulorganisatorischen Gründen in allen Schulformen um bis zu sechs Stunden unter- oder überschritten werden. Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr auszugleichen.“

Hinweis: Die Konferenz müsste auch eine Rückgabegarantie der zuviel erteilten Pflichtstunden innerhalb des nächsten Schulhalbjahres oder des nächsten Schuljahres fordern. Sie könnte z.B. den Beschluss fassen, dass die Schulleitung diese Garantie jeweils schriftlich gibt.
Wenn nämlich im nächsten Halbjahr die Lehrersituation nicht mehr so gut ist, dass alle zuviel erteilten Stunden ausgeglichen werden können, muss sich die Schulleitung etwas einfallen lassen. In Zeiten, in denen es bald keine Vertretungslehrer mit bestimmten Fächern geben wird, muss dann wahrscheinlich der Unterricht gekürzt werden.

So ergeben sich viele Fragen, die noch nicht  geklärt sind. Das liegt natürlich auch daran, dass dieses Modell wie viele andere auch noch nicht ausgegoren ist.
Bei Teilzeitkräften wird sich auch ein Problem ergeben: Ich glaube nicht, dass die Schulleitung diesem Personenkreis eine erhöhte individuelle Pflichtstundenzahl zuteilen kann. Schließlich sind ja alle aus bestimmten Gründen in eine Teilzeitarbeit gewechselt und daher nicht voll belastbar. Wer also diese Form gewählt hat, hat das ja nur deshalb getan, weil er die volle Stundenzahl nicht schafft.
Andererseits hat gerade die Arbeitszeituntersuchung von Mummert und Partner ergeben, dass die Teilzeitkräfte übermäßig belastet sind. Sie verbringen nämlich weit mehr Zeit in der Schule, als sie anteilig besoldet werden. Von daher wäre es nur im Sinne der Untersuchung, wenn die Schulleitung aufgrund der objektiven Untersuchung allen Teilzeitkräften eine Ermäßigungsstunde gäbe. Ich weiß nicht, wie das im Kollegium aufgenommen würde…
Bei Schwerbehinderten ergibt sich ein ähnliches Problem. Da deren Ermäßigung ja nicht grundlos erteilt wurde und per Erlass festgehalten ist, dass Vertretungsstunden von ihnen nicht ohne deren Einverständnis gehalten werden müssen, dürfte es der Schulleitung schwer fallen, die individuelle Pflichtstundenzahl höher anzusetzen.

Die Schulleitungen selbst sehen die vorliegenden Verordnungen des MSW als sehr problematisch an und haben große Bedenken, sie in den Kollegien durchzusetzen. Die Schulleitungsvereinigung der Gesamtschulen in NRW hat bereits im Mai 2002 in einem offenen Brief an alle Kollegien der Gesamtschulen zum Ausdruck gebracht, dass es für die Schulleitungen eine Überforderung darstellt, einzelne Fächer im Vergleich zu bewerten und dabei die individuellen Anstrengungen im Unterricht sowie die Qualität der Vor- und Nachbereitung zu berücksichtigen.
Dadurch sind nämlich innerschulische Konfliktsituationen zu erwarten, die große Teile der Arbeitskraft binden und somit für pädagogische Aktivitäten verloren gehen.

Verstärkt wird das gesamte Problem noch dadurch, dass Gymnasiallehrer mit Korrekturfächern vor Gericht gegangen sind und gegen die Gleichbehandlung mit anderen Lehrern in der Pflichtstundenzahl geklagt haben. Sie haben Recht bekommen mit der Maßgabe, dies durch die  Lehrerkonferenz beschließen zu lassen. Ich bin gespannt, was daraus wird!


Pressemitteilung des OVG Münster vom 16.3. 2004

Schulen müssen über Entlastung von Korrekturfachlehrern entscheiden

Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat heute durch zwei Urteile entschieden, dass Korrekturfachlehrer einen Anspruch darauf haben, dass sich ihre Schule mit der Frage auseinandersetzt, ob die mit den Korrekturfächern einhergehende Mehrbelastung durch eine Herabsetzung der Pflichtstundenzahl auszugleichen ist.

Geklagt hatten ein Oberstudienrat mit den Korrekturfächern Englisch und Französisch und ein Studienrat mit den Fächern Englisch und Erdkunde. Beide, Lehrer an Gymnasien in Nordrhein-Westfalen, hatten bei der zuständigen Bezirksregierung eine Herabsetzung ihrer wöchentlichen Pflichtstundenzahl um 2 Stunden bzw. 1 Stunde beantragt. Ihr Antrag wurde abgelehnt. Auch ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte keinen Erfolg. Dagegen richtete sich ihre Berufung, der das Oberverwaltungsgericht mit den o. g. Entscheidungen stattgegeben hat.

Zur Begründung hat es ausgeführt: Nach der Ausführungsverordnung zum Schulfinanzgesetz solle eine unterschiedliche zeitliche Inanspruchnahme von Lehrerinnen und Lehrern durch besondere unterrichtliche Belastungen in der Schule ausgeglichen werden; hierzu könne die Pflichtstundenzahl eines besonders belasteten Lehrers herabgesetzt und die Pflichtstundenzahl eines nicht besonders belasteten Lehrers um bis zu 3 Pflichtstunden überschritten werden (sog. Bandbreiten-Regelung). Über die Festlegung der individuellen Pflichtstunden entscheide die Schulleitung nach Grundsätzen, die die Lehrerkonferenz zuvor festgelegt habe.
Diese seit dem Schuljahr 2002 geltende Regelung sei in Nordrhein-Westfalen bisher an kaum einer Schule angewendet worden, so auch nicht im Fall der beiden Kläger. Deshalb hätten diese einen Anspruch darauf, dass über ihre Anträge auf Herabsetzung der Pflichtstundenzahl nach der zuvor beschriebenen Bandbreiten-Regelung erneut entschieden werde. Dabei habe die Schule einen weitgehenden Entscheidungsspielraum.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen.
Az.: 6 A 4402/02 und 6 A 4403/02

Was ist zu tun? Lesen Sie meine Sonderseite „Das Bandbreiten-Problem“, diskutieren Sie in einer pädagogischen Tagung oder Konferenz  das Problem der individuellen Belastung und fassen Sie einen Grundsatzbeschluss!

Wenn eine Lehrkraft eine Stundenermäßigung beantragt, die sich aufgrund von mehreren Korrekturfächern überlastet sieht, muss die Schulleitung reagieren. Sie kann das aber nur, wenn ein Grundsatzbeschluss der Lehrerkonferenz vorliegt, an den sie sich in ihrer Entscheidung halten kann. Liegt der nicht vor, so hat die Schulleitung ein Problem. Sie muss ja eine Entscheidung treffen, die im Konsens mit dem Grundsatzbeschluss der Lehrerkonferenz liegt. Ist ein solcher aber gar nicht vorhanden, so liegt ein Verfahrensfehler vor und die Schulleitung wird von der Schulaufsicht gerügt werden. Lesen Sie dazu die Ausführungen auf meiner Sonderseite Korrekturfächer und Korrekturfachlehrer!

Damit der Schulfriede gewahrt bleibt, sollte man also wie folgt verfahren:

  • Sprechen Sie in einer Konferenz oder in einer pädagogischen Tagung über das Problem der Arbeitsbelastung! Belastung ist relativ. Sie werden das schnell merken, wenn Sie die Arbeitsbelastung in der Schule einmal genauer unter die Lupe nehmen.
  • Sprechen Sie in der Konferenz oder in der pädagogischen Tagung über die Möglichkeiten des Belastungsausgleichs.
  • Legen Sie unbedingt Grundsätze fest und fassen Sie Konferenzbeschlüsse.

Die weiteren Perspektiven: Entwicklung von Arbeitszeitmodellen

Alle werden sich darauf einstellen müssen, dass die Arbeitszeit in den Schulen noch erhöht wird und ein Arbeitszeitmodell eingeführt wird. Das kommt schon dadurch, dass mit der Einführung des Abiturs nach 12 Jahren auch die Stundentafel der Sekundarstufe I verändert wurde. Da die meisten Klassen 2 Wochenstunden mehr erhalten, müssen diese bei einer 5-Tage-Woche auch am Nachmittag liegen.
Dazu mehren sich die Stimmen, die eine stärkere Präsenz der Lehrer in der Schule fordern, wie es in den Ländern der Fall ist, die bessere PISA-Ergebnisse gezeigt haben. Das wird dazu führen, dass das Ministerium die Anwesenheitspflicht in der Schule bis 16:00 Uhr für alle Lehrer fordern wird. Die Öffentlichkeit wird das begrüßen, denn in den Augen vieler arbeiten die Lehrer sowieso zu wenig. Die Eltern werden es begrüßen, weil sie ihre Sprösslinge auch am Nachmittag beaufsichtigt wissen wollen. Die Ganztagsschule wird schließlich allerorten als das Nonplusultra der Anti-PISA-Pädagogik propagiert. Inzwischen ist das schon Wirklichkeit geworden, denn nach der neuen Allgemeinen Dienstordnung (ADO) von 2012 ist die Verpflichtung zur Betreuung für alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen worden. Außerdem wird die allgemeine Unterrichtszeit, in der die Lehrer zur Anwesenheit verpflichtet werden können, als die Zeit definiert, in der die Schülerinnen und Schüler einer Schule ganz überwiegend Unterricht haben. Und das wird demnächst in allen Schulen der Ganztag sein. Am besten verpflichtet man die Lehrer dann noch zu kostenlosen Nachhilfestunden in der Schule…

Seit der Untersuchung von Mummert und Partner 1999 forciert das Ministerium die Entwicklung eines Arbeitszeitmodells an den Schulen, hat aber bisher nicht viel erreicht, denn auch das 2002/03 per Erlass eingeführte Bandbreitenmodell hat sich in der schulischen Praxis nicht bewährt, weil es nicht auf breiter Ebene von den Lehrerinnen und Lehrern akzeptiert wurde.
Andererseits ist einzusehen, dass ein vernünftiges Arbeitszeitmodell, das die unterschiedlichen Belastungen des Lehrerlebens berücksichtigt, durchaus zu einer höheren Arbeitszufriedenheit führt. Diese wiederum würde als Konsequenz einen besseren Unterricht und weniger Unterrichtsausfall zur Folge haben. Andererseits ist man auch einer höheren Transparenz und besseren Vergleichbarkeit der Lehrerarbeitszeit mit der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst und in anderen Berufen interessiert.
Aus diesen beiden Gründen liegt dem Ministerium natürlich auch daran, ein solches Modell einzuführen. Hamburg hat es vorgemacht und inzwischen einen ausführlichen Evaluationsbericht vorgelegt, der auf der unten stehenden stehenden Hamburger Webseite abgerufen werden kann. Es wird darin festgestellt, dass die Hamburger Lehrerinnen und Lehrer keinesfalls mehr arbeiten, als das früher mit der Pflichtstundenregelung der Fall war. Die Lehrerinnen und Lehrer sagen im persönlichen Gespräch etwas anderes.
Die Regierungskoalition hat am 20.3.2007 einen Antrag eingebracht, nach dem der Landtag einen Beschluss für die Entwicklung eines Jahresarbeitszeitmodells fassen soll (Landtagsdrucksache 14/4013 vom 20.3.2007).Zugrunde gelegt wird das Mindener Modell, das auf dem Hamburger Modell basiert, aber besser ist. Dieses Modell wurde vom Ministerium nach Antragstellung des Freiherr-vom-Stein Berufskollegs in Minden genehmigt und wird zur Zeit an dieser Schule erprobt. In der Zwischenzeit haben sich viele Schule darüber informiert und teilweise auch beschlossen, es einzuführen. Wer es einführen möchte, kann das mit einer Globalgenehmigung machen, wer abweichende Regelungen einführen will, muss einen gesonderten Antrag stellen.Das Mindener Modell ist ein Arbeitszeitkonten-Modell, dass die außerunterrichtlichen Tätigkeiten des Lehrers mit einschließt und diese mit den Ausfallstunden verrechnet. Das bedeutet beispielsweise, wenn ein Lehrer eine 6-stündige Fortbildung besucht und dorthin eine Fahrzeit von 2 Stunden aufgewendet hätte und an diesem Tag drei Stunden Unterricht hätte abhalten müssen, so werden ihm für diesen Tag 3 Stunden negativ von seinem Konto abgezogen, allerdings auch 8 Stunden verrechnet, so dass ihm letztendlich 5 Stunden gut geschrieben würden. Weiterhin bekommen alle Unterrichtsstunden wie beim Hamburger Modell einen bestimmten Wert. Sie werden also faktorisiert.Allerdings ist es ebenfalls ein reines Arbeitszeitkonto und berücksichtigt nicht die Arbeitsbelastung, die in einigen Fächern sehr unterschiedlich ist. Damit Sie mitdiskutieren können, sollten Sie sich die unten aufgeführten Internetseiten ansehen und sich eine Meinung bilden.

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Der VBE hat im Herbst 2007 auch ein Arbeitszeitmodell vorgestellt, das im Gegensatz zu dem Mindener Modell nicht nur eine Umverteilung der Ressourcen in der Schule darstellt, sondern auch versuchen will, Gesundheit, Berufszufriedenheit und die pädagogische Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer in Einklang zu bringen. Der Lehrerverband beruft sich auf die Ergebnisse der Untersuchungen von Prof. Sieland und Prof. Schaarschmidt, die sich beide intensiv mit der Lehrergesundheit beschäftigt haben. Beide stellten Folgendes fest:

  •  Die Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen liegt mit einer Jahresarbeitszeit von durchschnittlich mehr als 2150 Stunden deutlich über der Jahresarbeitszeit des öffentlichen Dienstes.
  •  Für Vor- und Nachbereitung des Unterrichts wird 25% mehr Zeit benötigt als derzeit zur Verfügung steht.
  •  Die Zeit für außerunterrichtliche Aufgaben wie zusätzliches Beraten/Fördern, Verwalten, Konferenzen, Schulentwicklung und kollegiale Abstimmung ist zu gering bemessen und muss deutlich erhöht werden.
  •  Eine große Zahl von Lehrerinnen und Lehrern wünscht mehr Präsenzzeit, um mehr Möglichkeiten für Erholung und Gespräche während des Unterrichtstags zu haben. Dafür müssen die notwendigen sächlichen und räumlichen Voraussetzungen in den Schulen geschaffen werden.
  •  Die Lehrerinnen und Lehrer halten mit Blick auf die Gesamtheit der zu erfüllenden Aufgaben eine Absenkung der Unterrichtsverpflichtung für erforderlich.
  •  Zahlreiche Lehrerinnen und Lehrer sehen in der Kürzung der Sommerferien (Anwesenheit in der letzten Ferienwoche) eine Möglichkeit, die Unterrichtswochen zu entlasten.“ (aus Schule heute 11/07).

Aus diesen Daten hat der VBE einen interessanten Forderungskatalog für ein neues Arbeitszeitmodell aufgestellt, den Sie unter der Webseite www.quagis.de nachlesen können.

Thema/TitelInternet-Adresse
Das Mindener ModelldownloadMindener Modell.pdf
In Bayern ist die Einführung eines Arbeitszeitkontos heftig in der Diskussion. Informieren Sie sich!www.bllv.de
Konsequenzpapier zur Weiterentwicklung der Lehrerarbeitszeitwww.mswf.nrw.de
Eckpunkte für ein neues Arbeitszeitmodell des VBEwww.quagis.de/
Diskussion zum Eckpunktepapierwww.nrwl.de
Hamburger Arbeitszeitmodellhttp://www.hamburg.de
Berliner Arbeitszeitmodellwww.vbe-berlin.de/

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