Durch das neue Lehrerausbildungsgesetz von 2009 ist die Lehrerausbildung wesentlich praxisorientierter gestaltet worden. Während in früheren Zeiten ein Stadtschulpraktikum und ein Landschulpraktikum ausreichen sollten, um den Lehramtsstudenten die Realität vor Augen zu führen, sieht das heutige Lehrerausbildungsgesetz bereits vor dem Studium ein Eignungspraktikum vor. Außerdem wird nach dem Studium nur der zum Vorbereitungsdienst zugelassen, der vorher vier verschiedene Praktika abgeleistet hat. Damit soll der Praxis-Schock vermieden werden, der jahrzehntelang den Mangel in der Lehrerausbildung an der Hochschule offenbarte.Achtung! Für alle Lehramtsstudenten, die sich bis zum Sommersemester 2011 für Studiengänge nach dem Lehrerausbildungsgesetz 2002 eingeschrieben haben, gilt noch die alte Lehramtsprüfungsordnung (LPO) von 2003. Diese läuft erst 2017 aus. Sie ist in der BASS 20-02 Nr.11ü abgedruckt.
Weiterhin ist das Lehrerausbildungsgesetz am 13.4. 2016 geändert worden, das sofort in Kraft getreten ist. Demnach sollen sich alle Studierenden intensiver mit der Erziehung und Ausbildung von inklusiven Gruppen beschäftigen, was zu einem professionellen Umgang mit Kinder ohne oder mit Behinderungen führen soll. Auch die Schulstruktur mit den wachsenden Zahlen von Sekundarschulen erfordert eine Anpassung. Studentinnen und Studenten sollen schon frühzeitig lernen, wie die Arbeit von multiprofessionellen Teams gestaltet werden kann.
Geändert wurden auch die Praxiselemente, die nunmehr wie folgt vorgegeben sind:
- ein Eignungs- und Orientierungspraktikum von mindestens 25 Praktikumstagen während eines Schulhalbjahres, die möglichst innerhalb von fünf Wochen geleistet werden sollen,
- ein mindestens vierwöchiges, in der Regel außerschulisches Berufsfeldpraktikum und
- ein Praxissemester von mindestens fünf Monaten Dauer, das neben den Lehrveranstaltungen mindestens zur Hälfte des Arbeitszeitvolumens an Schulen geleistet wird.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf dasneue Lehrerausbildungsgesetz und beruhen auf folgenden Rechtsgrundlagen:
- Lehrerausbildungsgesetz vom 12.5. 2009 (LAGB) mit Änderung vom 28.5.2013 (BASS 1-8)
- Lehramtszugangsverordnung vom 18.6. 2009 (BASS 20-02 Nr. 30
- Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen, Erlass vom 28.6.2012 (BASS 20-02 Nr. 20)
- Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen, Änderungserlass vom 15.12.2016
Praxiselemente in der Lehrerausbildung und verpflichtende Praktika
Im Lehrerausbildungsgesetz § 12 sind diese verpflichtenden Praktika aufgeführt:
§ 12
Praxiselemente
(1) Die schulpraktischen Ausbildungselemente des Studiums sind:
1. ein Eignungs- und Orientierungspraktikum von mindestens 25 Praktikumstagen während eines Schulhalbjahres, die möglichst innerhalb von fünf Wochen geleistet werden sollen,
2. ein mindestens vierwöchiges, in der Regel außerschulisches Berufsfeldpraktikum und
3. ein Praxissemester von mindestens fünf Monaten Dauer, das neben den Lehrveranstaltungen mindestens zur Hälfte des Arbeitszeitvolumens an Schulen geleistet wird.
Alle Praxiselemente tragen auch zu einer kontinuierlichen Eignungsreflexion bei. Sie werden in einem Portfolio dokumentiert.
(2) Das Bachelorstudium umfasst, in der Regel im ersten Studienjahr, ein bildungswissenschaftlich oder fachdidaktisch begleitetes Eignungs- und Orientierungspraktikum, das der kritisch-analytischen Auseinandersetzung mit der Schulpraxis, der Reflexion der Eignung für den Lehrerberuf und der Entwicklung einer professionsorientierten Perspektive für das weitere Studium dient. Dieses Praktikum führen die Hochschulen in Bezug auf Fragen der Eignungsreflexion in Kooperation mit den Schulen durch, die dabei von den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung unterstützt werden. Das Bachelorstudium umfasst zudem ein in der Regel außerschulisches Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven außerhalb des Schuldienstes eröffnet oder Einblicke in die für den Lehrerberuf relevanten außerschulischen Tätigkeitsfelder gewährt.
(3) Das Masterstudium umfasst ein bildungswissenschaftlich und fachdidaktisch vorbereitetes Praxissemester in Studienfächern. Das Praxissemester ist in der Regel in einer dem angestrebten Lehramt entsprechenden Schulform zu absolvieren; begründete Ausnahmen davon sind zwischen der oberen Schulaufsichtsbehörde und der Hochschule abzustimmen. Das Praxissemester soll im zweiten Semester, spätestens im dritten Semester absolviert werden. Es schafft berufsfeldbezogene Grundlagen für die nachfolgenden Studienanteile und den Vorbereitungsdienst. Es wird von den Hochschulen verantwortet und ist in Kooperation mit den Schulen sowie den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung durchzuführen. Die Hochschulen schließen das Praxissemester mit einer geeigneten Prüfung und mit einem Bilanz- und Perspektivgespräch mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ab.
(4) Spätestens zum Beginn des Praxissemesters ist dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Die Bewerberin oder der Bewerber beantragt das erweiterte Führungszeugnis gemäß § 30 und § 30a des Bundeszentralregistergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1984 (BGBl. I S. 1229, 1985 I S. 195), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 4 des Gesetzes vom 21. Januar 2015 (BGBl. I S. 10) geändert worden ist. Enthält das erweiterte Führungszeugnis eine Eintragung, die eine Beeinträchtigung der Rechte von Schülerinnen und Schülern befürchten lässt, sind die obere Schulaufsichtsbehörde und die Hochschule zu beteiligen. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann in diesem Fall den Einsatz an Schulen untersagen, soweit dies, unter Berücksichtigung des Ausbildungsinteresses der Bewerberin oder des Bewerbers, zum Schutz von Schülerinnen und Schülern erforderlich ist.
(5) Grundsätzlich sind alle öffentlichen Schulen Ausbildungsschulen und tragen zur schulpraktischen Ausbildung bei. Genehmigte Ersatzschulen können mit Zustimmung des Ersatzschulträgers Ausbildungsschulen sein. Die Schulleitungen tragen die Verantwortung für die Ausbildungsbeiträge der Schule; sie können einzelne Lehrkräfte mit der Ausbildung beauftragen. Das für Schulen zuständige Ministerium kann gegenüber den Schulen und den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung landesweite Regelungen zu den Praxiselementen treffen, insbesondere zu Fragen der Organisation, der Zuständigkeiten, der Bereitstellung von Praktikumsplätzen sowie zu den ausbildungsfachlichen Inhalten und zu den Rechten und Pflichten als Praktikantin oder Praktikant an Schulen.
Bevor also die fertig ausgebildeten Lehrerinnen oder Lehrer in den Schuldienst übernommen werden, müssen sie drei verschiedene Praxiselemente absolviert haben.
Zum ersten Mal wurde das Eignungspraktikum nach den Sommerferien 2010 an allen Schulen in NRW angeboten. Das 20-tägige Eignungspraktikum findet in der Regel vor dem Studium statt und soll dazu dienen, die Eignung für den Lehrerberuf und damit die Berufswahlentscheidung zu überprüfen. Die Schulen haben dazu weitere Handreichungen bekommen. Dieses Eignungspraktikum ist durch das Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes vom 26. April 2016 aufgehoben worden und muss künftig beim Zugang zum Vorbereitungsdienst nicht mehr nachgewiesen werden.
Die neuen Praxiselemente sehen nun folgendermaßen aus:
Das Eignungs- und Orientierungspraktikum – erstes Praxiselement der neuen Lehrerausbildung
In der Anfangsphase des Bachelorstudiums ist ein Eignungs- und Orientierungspraktikum angesiedelt, das mindestens 25 Praxistage umfasst und einen kritischen Einblick in das Schulleben ermöglichen soll. Es wird bildungswissenschaftlich und fachdidaktisch begleitet, wobei die Hochschulen und die Schulen daran beteiligt sind. Es ist grundsätzlich auf ein Schulhalbjahr bezogen und soll innerhalb von 5 Wochen abgeleistet werden. Zugelassen sind alle Schulen mit Ausnahme der Schulen,die die Praktikantin oder der Praktikant selbst besucht haben.
Das Berufsfeldpraktikum – zweites Praxiselement in der neuen Lehrerausbildung
Ebenfalls während des Bachelorstudiums soll ein mindestens vierwöchiges Berufsfeldpraktikum abgeleistet werden, das möglichst außerhalb der Schule erfolgen soll.. In diesem Praktikum soll der Studierende verschiedene Lernorte kennenlernen und dadurch konkrete berufliche Zielvorstellungen entwickeln, für welche Schulform er sich etwa entscheiden will. Dieses Praktikum wird von den Hochschulen organisiert und fachwissenschaftlich begleitet.
Das Praxissemester – drittes Praxiselement der neuen Lehrerausbildung
Im zweiten – spätestens im dritten – Semester des Masterstudiums soll ein fünfmonatiges Praxissemester an der Schule absolviert werden. Die Ausbildung findet vorwiegend am Lernort Schule statt und soll einschließlich Vor- und Nachbereitung mindestens 390 Stunden umfassen. Die Lehramtsstudentin oder der Lehramtsstudent ist an vier Wochentagen in der Schule und an einem Studientag im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung. In der Schule sollen 50 – 70 Unterrichtsstunden (verteilt auf beide Unterrichtsfächer) unter Begleitung nachgewiesen werden, dazu die Planung von Unterrichtsvorhaben, die jeweils 5 bis 15 Unterrichtsstunden umfassen. Außerdem sollen die Praktikantinnen und Praktikanten an allen Formen des Schullebens teilnehmen (Klassenfahrten, Projekte, Pausenaufsichten, Ganztagsbetreuung u.a.). Weiterhin ist die Teilnahme an Konferenzen, Elternsprechtagen und anderen Aktivitäten verpflichtend, um auf diese Weise eine hinreichende schulpraktische Grundlage zu erwerben. Diese muss in einem Perspektivgespräch nachgewiesen werden, über das eine Bescheinigung ausgestellt wird.
Eine fünf Monate lange Intensivphase in der Berufspraxis dürfte eigentlich ausreichen, um eine realistische Vorstellung vom Lehrerberuf zu bekommen
Die Ergebnisse aller Praxiselemente sollen lt. § 12 (1) Lehrerausbildungsgesetz in einem Portfolio dokumentiert werden. In dieser Sammelmappe dokumentieren Absolventinnen und Absolventen den systematischen Aufbau berufsbezogener Kompetenzen in den einzelnen Praxiselementen der Ausbildung. Das Portfolio wird in der Regel ab Beginn des Eignungspraktikums bis zum Ende der Ausbildung geführt. Es dokumentiert die Ausbildung als zusammenhängenden berufsbiographischen Prozess.“ Lehramtszugangsverordnung § 13
Studierende müssen das Portfolio Praxiselemente bis zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst aufbewahren, da es im Vorbereitungsdienst weiter geführt wird. Auf der Webseite des Schulministeriums gibt es ausführliche Hinweise dazu:https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/Praxiselemente/Portfolio-Praxiselemente/index.html
So weit – so gut. Das ist die Vorgabe des Gesetzes und der entsprechenden Erlasse. Die Umsetzung ist natürlich nicht so einfach in den Schulen. Zunächst einmal sind vom Ministerium 11 Regionen gebildet worden, die sich nach den entsprechenden Universitäten in NRW richten und denen die entsprechenden Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung zugeordnet wurden:
Universität | Lehramtsbezogene Seminare an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und deren Schuleinzugsbereich | |
Aachen | ZfsL Aachen: | Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt am Berufskolleg |
ZfsL Jülich: | Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen | |
ZfsL Vettweiß: | Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen | |
Bielefeld | ZfsL Bielefeld: | Seminar für das Lehramt an Grundschulen Seminar für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen |
ZfsL Minden: | Seminar für das Lehramt an Grundschulen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen |
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ZfsL Paderborn: | Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung | |
Bochum | ZfsL Bochum: | Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen |
ZfsL Hagen: | Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen | |
Bonn | ZfsL Bonn: | Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen |
ZfsL Köln | Fachseminar Agrarwissenschaften | |
Dortmund | ZfsL Arnsberg: | Seminar für das Lehramt an Grundschulen Seminar für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen |
ZfsL Dortmund: | Seminar für das Lehramt an Grundschulen Seminar für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt an Berufskollegs Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung |
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ZfsL Hamm: | Seminar für das Lehramt an Grundschulen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung |
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ZfsL Duisburg: | Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung | |
ZfsL Gelsenkirchen: | Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung | |
ZfsL Kleve: | Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung | |
ZfsL Lüdenscheid: | Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung | |
ZfsL Münster: | Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung | |
Duisburg-Essen | ZfsL Duisburg: | Seminar für das Lehramt an Grundschulen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt an Berufskollegs |
ZfsL Essen: | Seminar für das Lehramt an Grundschulen Seminar für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen |
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ZfsL Kleve: | Seminar für das Lehramt an Grundschulen Seminar für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen |
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ZfsL Krefeld: | Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt an Berufskollegs |
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ZfsL Oberhausen: | Seminar für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen |
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Köln | ZfsL Engelskirchen: | Seminar für das Lehramt an Grundschulen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung |
ZfsL Köln | Seminar für das Lehramt an Grundschulen Seminar für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt an Berufskollegs Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung |
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ZfsL Leverkusen: | Seminar für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt an Berufskollegs |
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ZfsL Siegburg | Seminar für das Lehramt an Grundschulen Seminar für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung |
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ZfsL Düsseldorf: | Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung | |
ZfsL Jülich: | Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung | |
ZfsL Solingen: | Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung | |
Münster / FH Münster | ZfsL Bocholt: | Seminar für das Lehramt an Grundschulen Seminar für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen |
ZfsL Gelsenkirchen: | Seminar für das Lehramt an Grundschulen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt an Berufskollegs |
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ZfsL Münster: | Seminar für das Lehramt an Grundschulen Seminar für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt an Berufskollegs |
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ZfsL Recklinghausen: | Seminar für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen |
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ZfsL Rheine: | Seminar für das Lehramt an Grundschulen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Paderborn |
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Paderborn | ZfsL Detmold: | Seminar für das Lehramt an Grundschulen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen |
ZfsL Paderborn: | Seminar für das Lehramt an Grundschulen Seminar für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt an Berufskollegs |
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ZfsL Bielefeld | Seminar für das Lehramt an Berufskollegs | |
Siegen | ZfsL Lüdenscheid: | Seminar für das Lehramt an Grundschulen Seminar für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen |
ZfsL Siegen: | Seminar für das Lehramt an Grundschulen Seminar für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen |
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ZfsL Hagen: | Seminar für das Lehramt an Berufskollegs | |
Wuppertal | ZfsL Düsseldorf: | Seminar für das Lehramt an Grundschulen Seminar für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt an Berufskollegs |
ZfsL Mönchengladbach: | Seminar für das Lehramt an Grundschulen Seminar für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen |
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ZfsL Neuss: | Seminar für das Lehramt an Grundschulen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen |
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ZfsL Solingen: | Seminar für das Lehramt an Grundschulen Seminar für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Seminar für das Lehramt an Berufskollegs |
Aus der Aufstellung ist unschwer zu erkennen, dass die Koordination nicht einfach sein wird. Das bedeutet, dass im Zuge des kompletten Ablaufs eines Semesters im Einzugsbereich der Universität Köln locker mehr als 2000 Studentinnen und Studenten an mehr als 1000 Schulen sein werden. Das wiederum erfordert die Mitarbeit von einigen hundert Ausbilderinnen und Ausbildern an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und an den Schulen. Ich bin gespannt, wie das ablaufen wird.
In den Schulen werden von den Schulleitungen Lehrkräfte mit der schulpraktischen Ausbildung der Praktikantinnen und Praktikanten benannt. Damit fängt das Problem an, denn wehren kann sich keiner, weil Lehrerinnen und Lehrer nach der Allgemeinen Dienstordnung (ADO) verpflichtet sind, bei der Ausbildung des Nachwuchses mitzuwirken. Sie sind allenfalls vorher zu hören.
Deshalb sollten die Lehrerkonferenzen unbedingt einen Grundsatzbeschluss fassen, wer als Ausbildungsbeauftragte/r tätig sein soll und wie diese Tätigkeit honoriert wird. Im Erlass für die Praxissemester sind zwei Entlastungsstunden für jeden Studierenden pro Schulhalbjahr genannt. Es gibt aber in der Schule auch noch andere Praktikanten, die ein Einführungspraktikum, ein Orientierungspraktikum oder ein Berufsfeldpraktikum absolvieren. Es ist also zu überlegen, ob man nicht einen Praktikumsbeauftragten wählt, der alle Praktikanten übernimmt. Es ist eine ganz schöne Belastung, die da auf die Kolleginnen und Kollegen zukommt, denn schließlich sind ja noch Lehramtsanwärter und Seiteneinsteiger durch Ausbildungsbeauftragte und Mentorinnen und Mentoren zu betreuen.
Nach dem Willen des Ministeriums bieten Schulen mit bis zu 15 Lehrerstellen zwei Praktikumsplätze an, bis zu 30 Lehrerstellen vier und über 30 Stellen fünf Praktikumsstellen.
Es wird also eine ganz schöne Unruhe in den Schulen geben, wenn so viele Praktikantinnen und Praktikanten in den Schulen sind. Denn mit der Betreuung ist es ja nicht getan. Es gehören viele Gespräche, formale Bescheinigungen und Auswertungen zu den Praktika. Man kann nur hoffen, dass sich das alles in Zukunft positiv entwickelt.
Vom Schulministerium wurde ein erster Erfahrungsbericht zum Praxissemester herausgegeben, der als Beilage zu Schule Heute NRW Nr. 11/2016 veröffentlicht wurde.Abschlussbericht: Das Praxissemester auf dem Prüfstand.
Thema/Titel | Internet-Adresse |
Im Bildungsportal des Schulministeriums gibt es eine Zusammenstellung für die Praxiselemente: Eignungspraktikum – Praxissemester – Vorbereitungsdienst | https://www.schulministerium.nrw.de/docs/ |