Die Geschichte des nordrhein-westfälischen Modellprojektes Schule 21
Obwohl es jetzt 11 Jahre her ist, dass der Modellversuch ins Leben gerufen wurde, sind die Schulen noch nicht richtig selbstständig geworden. Auf dieser Seite stelle ich deshalb nochmals die Anfangsgründe dieses Modells zusammen; dazu alle Vorgaben und Schwierigkeiten in der Entstehungsphase, damit man sich immer vergegenwärtigen Kann, wie alles angelaufen ist. Die Argumentationen der Fürsprecher und Kritiker lasse ich stehen. Vielleicht werden diese Seiten noch einmal sehr wichtig, wenn der Modellversuch später auf alle Schulen ausgedehnt wird.
Die Entstehung des Modells
Hervorgerufen durch die schlechten Leistungen desdeutschen Schulsystems im internationalen Vergleich sind in den letzten Jahreneinige Programme gestartet worden, die den Schulen zu besseren Leistungenverhelfen sollten.
Die Beschwerden der Wirtschaft, dass die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen nicht die erforderlichen Qualifikationen für eine erfolgreiche Ausbildung mitbrächten, führten zu vermehrten Anstrengungen der Politiker, den Stellenwert der Bildung zu erhöhen und eine „Schule der Zukunft“ für das 21. Jahrhundert zu entwerfen. Diese Bemühungen setzten zu Beginn der 90er Jahre mit der Diskussion um zeitgemäße Schlüsselqualifikationen ein,brauchten aber einige Jahre, bis das zuständige Bildungsministerium begriff,dass man das tradierte Schulsystem völlig umkrempeln müsse, um einzukunftsträchtiges Modell zu erhalten:
„Es spricht viel dafür, daß die Schule nur eine Zukunft hat, wenn sie rechtzeitig versteht, daß sie in der tradierten Form und Struktur keine Zukunft hat.“ (Denkschrift Zukunft der Bildung -Schule der Zukunft, S. 69)
So berief NRW-Ministerpräsident Rau 1992 eineBildungskommission ein, die sich mit der Reform des Bildungswesens beschäftigensollte; 1995 kam die Denkschrift „Zukunft der Bildung – Schule derZukunft“ als Ergebnis heraus. Das lesenswerte Buch zeigt hervorragendeAnsätze für eine tiefgreifende Schulreform und regte die bildungspolitischeDebatte kräftig an. Aber schon ein Jahr später musste das Bildungsministeriumin seinem Zwischenbericht zugeben, dass eine Reform nicht einfach sein würdeund in vielen Fällen auch nicht wie vorgesehen durchgeführt werden könnte. Eswaren nämlich ein paar Dinge falsch gesehen, übersehen oder anders gesehenworden:
- Holländische, englische oder dänische Verhältnisse lassen sich nicht ohne Weiteres auf Deutschland oder Nordrhein-Westfalen übertragen (In den Niederlanden sind z.B. 75% aller Schulen in privater Trägerschaft!).
- Die Schülerschaft hat sich stark verändert. Es ist zu fragen, ob die Ausführungen der Bildungspolitiker oder des Ministeriums nicht von allzu idealen Voraussetzungen ausgehen, die vielfach nicht mehr vorzufinden sind.
- Die Lehrerschaft ist alt geworden; für viele Reformvorschläge werden andere Lehrerausbildungen benötigt, die aber bisher nirgendwo angeboten werden.
- Die Lehrerschaft ist müde geworden; der pädagogische Elan und ihr Engagement, mit dem sie den Schulalltag gestaltet, wird nicht gewürdigt; die Rückendeckung, die sie für den täglichen Kleinkrieg in den Klassen braucht, wird ihr nicht gewährt. Stattdessen gibt es von der Schulaufsicht vermehrte Kontrollen und Misstrauen, was zusätzliche Belastungen mit sich bringt und nicht motivationsfördernd ist.
- Die Rahmenbedingungen von Schule sind schwieriger geworden. Höhere Pflichtstundenzahlen, Reduzierung von Stellen, größere Klassen und Kurse sowie Streichung der Stellenreserve haben zu einer Verschlechterung des Arbeitsklimas und Verdichtung der Arbeitszeit für Lehrerkollegien geführt.
- Die Schulträger sparen statt zu investieren. In vielen Schulen ist es an der Tagesordnung, dass Eltern mit Lehrern und Schülern die Klassenräume renovieren. Haushaltssicherung, Budgetierung, marode Schulgebäude, veraltete Materialien und unzureichende Personalbetreuung erschweren die pädagogische Arbeit der Schulen.
- Die Ansprüche der Eltern sind gestiegen. Schule wird als „Service-Institution“ der Gesellschaft verstanden. Sie soll alle Probleme lösen, die das Elternhaus und die Gesellschaft nicht lösen können oder wollen.
Das waren nur einige Gesichtspunkte aus einergroßen Palette von Faktoren, die eine effektive Reform unseres Schulwesensmaßgeblich mitbestimmten. Wer glaubt, dass eine Erneuerung ohne Kosten erfolgenkann, sieht die Lage nicht realistisch. Bereits in der Denkschrift wurde daraufhingewiesen, dass viele Maßnahmen zur Reform des Schulwesens nur erreichbarsind, wenn die Lehrerinnen und Lehrer sie selbst wünschen und nicht von obenverordnet werden. Das schien auch das Ministerium einzusehen:
„…kommt es vor allem darauf an, die unmittelbar an der Schule Beteiligten, besonders die Lehrerinnen und Lehrer, für die Ziele zu gewinnen und für neue Aufgaben fachlich vorzubereiten. Die angestrebte Entwicklung steht und fällt mit den Fähigkeiten, aber auch mit der Bereitschaft der Schulleiterinnen und Schulleiter und der Lehrerinnen und Lehrer, den Reformprozeß zu tragen. Dafür sollen besondere Anreize geschaffen werden. Die Lehrerinnen und Lehrer, die sich auch unter schwierigen Bedingungen um die Weiterentwicklung ihrer Schulen bemühen, müssen ermutigt und wo möglich durch besondere Hilfen unterstützt werden.“ (Zwischenbericht zur Denkschrift Zukunft der Bildung – Schule der Zukunft, S. 18)
Wenn man die Lehrerinnen und Lehrer in denSchulen fragte, war aber von diesen Hilfen wenig zu spüren. IhreArbeitsbedingungen wurden immer schlechter statt besser.
Hinzu kam, dass man den Eindruck gewinnen musste, dass viele Reformvorschlägemit der heißen Nadel gestrickt und die notwendigen Konsequenzen nichtausreichend bedacht wurden. Die Empfehlungen der Grundschule für dieweiterführenden Schulen waren ein typisches Beispiel dafür. Trotz allerWarnungen der Praktiker vor Ort wurden sie als unverbindliche Elterninformationeingeführt. Die Form wurde beliebig gehalten. Schon nach einem Jahr zeigtensich die vorausgesagten Schwächen. Nach einem weiteren Jahr wurden sie festeBestandteile des Halbjahreszeugnisses. Das hätte man einfacher haben können.
Ein anderes Beispiel: Gut gemeinte Reformansätze wie „Schulen ans Netz“ führten in relativ kurzer Zeit zur Ausrüstung der Schulen mit Computern. Schaut man heute in die Schulen,sieht der Alltag oft kläglich aus: Die Wartung der Maschinen liegt ganz in der Hand zeitlich überforderter Lehrer, die mit viel Engagement und wenigen Ermäßigungsstunden die Netzwerke betreuen, während eigentlich von den Schulträgern bezahlte Netzwerktechniker diese Aufgabe erledigen müssten, damit die Lehrer Unterricht machen könnten. Und ein drittes klägliches Beispiel:Die Entwicklung neuer Richtlinien und Lehrpläne für die Gesamtschule begann 1994,dann wurden nach 4 Jahren (!) die ersten Pläne häppchenweise veröffentlicht.Manche sind recht gut gelungen, andere mittelmäßig oder katastrophal (z.B.Technik). Warnungen der Industrie und der Lehrerverbände wurden kaum berücksichtigt. Der Plan für Gesellschaftslehre (Erdkunde und Geschichte) ist bis zum Jahre 2002 (nach 8 Jahren!) noch nicht veröffentlicht! Welche Blamage!
So war auch zu fragen, ob das Konzept „Selbstständige Schule“ in seinen Konsequenzen hinreichend durchdacht war.Grundsätzlich war der Ansatz sehr richtig und der Modellversuch sehr zu loben,weil durch die Gestaltungsfreiheit und Selbstverantwortung der Schule mit Sicherheit besserer Unterricht und höhere Qualität erreicht werden können.Das Ministerium zog auch die folgerichtigen Schlüsse aus der Denkschrift der Bildungskommission. Gut waren auch die Entscheidungen, mehr Kompetenz bei den Schulleitungen anzusiedeln (Genehmigung von Schulwanderungen, dienstliche Beurteilungen, schul scharfe Ausschreibungen u.a.). Allerdings sind auch dabei wieder einige Details nicht hinreichend bedacht worden und wurden nachträglicha bgeändert (z.B. Zusammensetzung und Arbeitsweise der Auswahlkommission). Inder Zwischenzeit hatten sich die Schulleitungsaufgaben durch die Kompetenzerweiterung stark angehäuft, ohne dass eine Entlastung der Arbeitszeitdamit verbunden war. Auf der Webseite Schulleitung habe ich die Änderungen einmal aufgelistet, die sich in den letzten Jahren ergeben haben. Ohne zusätzliche Überstunden kann kein Schulleitungsmitglied diese Aufgaben erledigen!
Es zeichnete sich also auch bei diesem Modellbereits wieder ab, dass viele Aufgaben zusätzlich übernommen werden mussten,ohne eine entsprechende zeitliche Entlastung zu erhalten.
Es gab ein Papier der Bertelsmann-Stiftung, des Landesinstitutes und des MSWFs, das die Planungen dafür enthielt, was die beteiligten Schulen in den beiden ersten Jahren allein für die Aufbereitung und Auswertung der schulbezogenen Erfahrungsdaten leisten müssten. Allerdings wurde diese Aufstellung kaum gelesen, geschweige denn den Lehrerkonferenzen zur Kenntnis gebracht.
Für ein erfolgreichesModell einer selbstständigen Schule hätten auch die Rahmenbedingungenverbessert werden müssen, aber daran wurde nicht gedacht.
Deshalb war mein eindringlicher Rat an alle Schulen, die an dem Modellversuch teilnehmen wollten:
Überlegen Sie gut, welche Vorteile Sie davon haben. Viele Vorteile sind mit zusätzlicher Arbeit verbunden, auf die Sie vielleicht noch nicht vorbereitet sind. Viele Vorteile sehen auch nur so aus, als seien sie Vorteile. Die Lehrerkonferenzen sollten eingehend beraten, welche Aufgaben auf das Kollegium zukommen.
Nach dem Terminplan wurden folgende Schritte zur Einführung beschlossen:
Zeitpunkt | Verfahren | Bemerkungen |
Sommer 2001 | Ausschreibung | Schulversuch für 6 Jahre |
1. Evaluation nach 2 Jahren (extern) durch Bertelsmann | ||
Herbst 2001 | Beratung | Beratung in der Schule, ob eine Teilnahme der Schule gewünscht wird; Diskussion der Voraussetzungen, Feststellung der notwendigen Bereitschaft, Verfassen eines Begleitberichtes zu den 7 Themenfeldern für den Schulträger zur Antragstellung. |
15.11.2001 | Antrag | Die Schulträger stellen einen formlosen Antrag mit ihren Schulen über die Bezirksregierung an das MSWF; dieses wählt aus und unterbreitet den Schulträgern mit ihren Schulen ein Angebot zur Teilnahme. |
Winter/Frühjahr 2001/2002 |
Vertrag | Die Schulträger schließen mit der Schulaufsicht und der Projektleitung einen Kooperationsvertrag . |
Frühjahr 2002 | Beschlüsse | Die Schulträger fassen Ratsbeschlüsse, die Schulen Beschlüsse in der Lehrerkonferenz (mit einfacher Mehrheit) und Schulkonferenz (mit 2/3-Mehrheit). Es existiert inzwischen eine Liste der Schulen, die vom Ministerium für den Modellversuch ausgewählt worden sind. |
2003/2004 | Zuwendung | Aus dem Landeshaushalt werden 1 Mill. Euro auf die beteiligten Schulen verteilt werden; das sind ca. 30-40000 je Schule. Jede Schule erhält 1/2 Lehrerstelle für Ermäßigungsstunden. |
Der Landtag hatte am 14.11.2001 das Schulentwicklungsgesetz mit der Öffnungsklausel beschlossen. Das Gesetz ist am 8.12.2001 in Kraft getreten. Aus den Reaktionen und Kommentaren, die veröffentlicht wurden, konnte man schließen, dass die Lager der Befürworter und Skeptiker gespalten waren. Es schälte sich immer mehr heraus, dass einige Schulträger ganz wild auf die Teilnahme an dem Modellprojekt waren. Sie hatten die vermeintlichen Vor- und Nachteile mit ihren Schulleiterinnen und Schulleitern besprochen und sind oft mehrheitlich zu der Ansicht gelangt, dass sie sich beteiligen wollten. Vielfach war es auch so, dass sich die Schulleitungen dafür stark machten, weil sie eine größere Machtfülle und Kompetenz erwarteten. Sehr oft wurden diese Positivbekundungen aber aus persönlichem Interesse abgegeben. Fragte man in den Schulen nach, ob das Thema in Lehrerkonferenzen von allen Seiten beleuchtet wurde, so musste man mit Erstaunen wahrnehmen, dass dies nur sehr selten geschehen war. Im Bezirk Münster gab es sogar eine Schule, die hatte der Schulleiter für das Modell gemeldet, während das Kollegium gar nicht zugestimmt hatte.
Städte und Verbände hatten unterschiedliche Stellungnahmen abgegeben. Die Stadt Duisburg hatte z.B. eine Stellungnahme abgegeben, die von vielen Vorteilen für die einzelne Lehrkraft sprach. Bei näherer Betrachtung war allerdings nichts davon von Vorteil! Es kamen nur wesentlich mehr Arbeiten bei geringerer Entlastung auf alle zu. Und auf den Lehrerrat obendrein.
Von den Schulträgern wurden vor allem folgende Fragen diskutiert:
- Nach welchen Kriterien bestimmt sich der Sachmitteletat für die einzelne Schule?
- Bleiben die Zuweisungen von Land und Schulträger über den Projektzeitraum konstant? Findet eine Dynamisierung statt?
- Wie wird sicher gestellt, dass es kein soziales Gefälle zwischen armen und reichen Kommunen gibt?
- Nach welchem Schlüssel werden Fortbildungsbudgets verteilt?
- Können Schulen auch aus dem Projekt aussteigen? Wer trifft die Entscheidung?
- Werden die besonderen Bedingungen/Zuweisungen auch nach erfolgreichem Abschluss des Projektes weiter gewährt werden?
Die Lehrer beunruhigten folgende Fragestellungen:
- Werden nicht die Ungleichheiten zwischen den Schulen und für die Schüler erhöht, wenn es jetzt Schulen gibt, die mehr Zuschüsse erhalten als andere?
- Die Sachmittel und Personalmittel sind nicht eindeutig getrennt. Es kann durchaus die Frage im Raum stehen, ob jemand befördert wird oder stattdessen der Chemieraum renoviert wird.
- Wer hat die Verantwortung für den Unterrichtsausfall?
- Ist die Schulleitung fit im Hinblick auf Ausschreibungen, Haftungsfälle, Verantwortungsfragen, Versicherungsfälle, Rechtsstreitigkeiten, Vertragsrecht?
- Ist die Schulleitung geeignet für gutes Personalmanagement und Gesundheitsmanagement?
- Sind die Kriterien für die Evaluation bekannt? Was wird gemessen? Wie wird gemessen?
- Welche Aufgaben kommen auf die Kolleginnen und Kollegen zusätzlich zu?
- Der Lehrerrat soll Personalratsaufgaben übernehmen. Hat er Erfahrungen mit dem Personalvertretungsgesetz? Will er das überhaupt? Ohne Ermäßigungsstunden?
- Ist die Gemeinde bereit, die Rahmenbedingungen zu verbessern oder sollen Ressourcen eingespart werden?
Man konnte sich selbst ein Bild machen, wenn man die entsprechenden Veröffentlichungen der Politiker las:
Text 1: NRW Schule 21 – Das Konzept derGrünen
Es handelt sich um den konzeptionellen Entwurf der GRÜNEN, der in dieKoalitionsvereinbarungen aufgenommen worden war. Er enthält folgende Aspekte:Einführung
Flankierende Maßnahmen
Die Eckpunkte des Modellversuchs
1. Wer soll an dem Modellversuch teilnehmen können?
2. Welche Anreize soll es geben?
3. Welche Veränderungen am Curriculum sind möglich?
4. Wer kontrolliert die Qualität?
5. Welche Verwaltungsvorschriften werden gelockert?Sie finden alles als WORD-Dokument im Downloadbereich unter dem Namen S21gruene.zip
oder auch direkt bei der Fraktion unter http://www.gruene.landtag.nrw.de
Text 2: NRW Schule 21 – Das Konzept des MSWF
Dies ist die Projektskizze des Ministeriums für den Verlauf desModellvorhabens. Folgende Gesichtspunkte werden darin beschrieben:1. Ausgangssituation und Auftrag
2. Ziele
3. Grundsätze der Durchführung
4. Arbeitsfelder
5. Projektverlauf
6. Projektfinanzierung
7.Wissenschaftliche Begleitung Sie können den Text als WORD-Dokument im Downloadbereich unter dem Namen S21mswf.zip
Text3: NRW Schule 21 – Gesetz zur Weiterentwicklung von Schulen
Der Landtag NRW hat am 14.11.2001 das neue Schulentwicklungsgesetz beschlossen. Darin enthalten ist auch die Öffnungsklausel, die zur Erprobung neuer Formen schulischer Selbstverwaltung nötig ist. Weiterhin sind verschiedene Rechtsvorschriften und Gesetze geändert worden, die nicht nur für die Schulen gelten, die an dem Modellvorhaben teilnehmen wollen, sondern für alle Schulen. Das Schulfinanzgesetz ist geändert worden, das Schulmitwirkungsgesetz ist geändertworden und auch das Personalvertretungsgesetz. Schon aus diesem Grunde ist ein Studium dieses Textes von großer Bedeutung. Der Originalentwurf ist als Landtagsdrucksache 13/1173 vorhanden und das Plenarprotokoll 13/40 vom 14.11.2001 enthält auf den Seiten 3939A bis 3959B die Kommentare der Landtagsabgeordneten dazu.Besonders zur Änderung des Mitbestimmungsbereichs gab es deutliche Kritik von den Lehrerverbänden und Gewerkschaften. Die GEW verfasste eine Stellungnahme und wertete es „als Angriff auf die qualifizierte Mitbestimmung“, der VBE verfasste eine Resolution und sprach davon, dass der Wegfall der Mitbestimmung/Mitwirkung in Teilbereichen restriktive, untransparente und kaum nachvollziehbare Maßnahmen für die Beschäftigten zur Folge habe, die sich demotivierend und leistungshemmend auswirken würden. Eine hervorragende und detaillierte Stellungnahme zu dem Projekt „Schule 21“ gibt es auch vom NRWL.
Aber die Stellungnahmen und Resolutionen haben nichts bewirkt, die Landesregierung blieb bei ihrer Entscheidung; das Ergebnis ist das verabschiedete Gesetz.
Anschließend wurde die Verordnung zur Durchführung des Modellvorhabens „SelbstständigeSchule“ (VOSS) am 12. April 2002 beschlossen. Darin wurde deutlich, wie viele neue Aufgaben auf die Schulleitung und besonders auf den Lehrerrat zukamen, ohne dass diese eine entsprechende Gegenleistung in Form von Entlastungsstunden bekamen.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Inhalte:
Verordnung „VOSS“ tritt in Kraft
Durch das Schulentwicklungsgesetz vom 27. November 2001 sind Schulen gemeinsam mit Schulträgern zur Erprobung neuer Modelle der eigenverantwortlichen Steuerung von Schule ermächtigt worden. Damit soll die Qualität der schulischen Arbeit, insbesondere des Unterrichts verbessert werden. Es soll den Modellschulen möglich sein, Entscheidungen weitgehend vor Ort zu treffen. Mit der nun in Kraft getretenen Verordnung „Selbstständige Schule“ VOSS ist die Öffnungsklausel des Schulentwicklungsgesetzes konkretisiert worden:
Die Modellschulen können von den in der Verordnung Selbstständige Schule“ benannten allgemeinen Bestimmungen abweichen.
Unterricht – neue Formen der Organisation und Gestaltung
Die Modellschulen erhalten die Möglichkeit, von den allgemeinen Vorgaben zur Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung abzuweichen. Dies gilt für die
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Bildung von Lerngruppen,
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Organisation des Unterrichts (z. B. durch Neuschnitt der Fächer),
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Stundentafeln,
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Ausgestaltung der Leistungsbewertungen und deren Bescheinigungen (z. B. Portfolio im Fremdsprachenunterricht),
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Ausgestaltung des Differenzierungsangebotes und
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Regelung der Schülerlaufbahnen.
Die obere Schulaufsichtsbehörde legt im Benehmen mit der Modellschule Qualitätssicherungsmaßnahmen fest. So können je nach Umfang der in Anspruch genommenen Gestaltungsspielräume z. B. externe und teilexterne Überprüfungen sowie qualitätssichernde Schulinspektionen in Betracht kommen.
Neue Formen der Mitwirkung in der Schule
Die Modellschulen können vom Schulmitwirkungsgesetz abweichen und besondere Regelungen zur Schulverfassung treffen sowie gleichwertige Formen der Schulmitwirkung erproben. Dadurch können insbesondere die Beteiligungsrechte der Schülerinnen und Schüler und Eltern gestärkt werden. So kann z. B. das Verhältnis zwischen den Mitwirkungsberechtigten bei der Zusammensetzung der Schulkonferenz verändert werden. Es kann auch ein Vertrauensausschuss zur Vermittlung bei Erziehungskonflikten gebildet werden.
Aufgaben der Schulleitung
Eine wesentliche Aufgabe der Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern. Darüber hinaus treffen sie im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben als Dienstvorgesetzte auch beamten-, tarif- und vergütungsrechtliche Entscheidungen. Der Katalog der Aufgaben, die Schulleiterinnen und Schulleiter der Modellschulen wahrnehmen können, sieht zum einen obligatorische Aufgaben vor, die stufenweise übertragen werden können. Zum anderen können durch Kooperationsvereinbarungen, die zwischen dem Land, den Modellschulen und den Schulträgern abzuschließen sind, auch wahlweise andere Aufgaben, wie zum Beispiel die Wahrnehmung disziplinarrechtlicher Befugnisse, übertragen werden. Die Übertragung der Aufgaben muss spätestens zu Beginn des Schuljahres 2005/06 abgeschlossen sein, damit ein ausreichender Erprobungszeitraum zur Verfügung steht und eine Auswertung der Erfahrungen möglich ist. In den Kooperationsvereinbarungen ist auch zu vereinbaren, wie die notwendigen Unterstützungsleistungen organisiert und finanziert werden.
Stärkung des Lehrerrates
An den Modellschulen tritt an die Stelle des Personalrates der Lehrerrat, soweit Aufgaben des Dienstvorgesetzten übertragen werden, die nach dem Landespersonalvertretungsgesetz beteiligungspflichtig sind. Auf diese Weise erproben die Modellschulen, wie Mitbestimmung auf der Ebene der einzelnen Schule unter Berücksichtigung der besonderen schulischen Verhältnisse am besten praktiziert werden kann. Der gestärkte Lehrerrat an den Modellschulen bleibt dabei ein Organ der Schulmitwirkung.
Am 1.08.2002 ist diese diese Verordnung in Kraft getreten. Vieles hört sich gut an; allerdings steckt hinter jedem Punkt eine Menge zusätzlicher Arbeit. Allein die neuen Gremien, die gebildet werden, erfordern eine Menge Zeit für die Zusammenkünfte und deren Vorbereitung.
Natürlich gab es auch hervorragende Stellungnahmen in der Presse und in Fachzeitschriften; so die von Franz Josef Schumacher, dem 1. Beigeordneten beim Landkreistag NRW: Er beschreibt das schlecht konstruierte Modell und den erheblichen Aufwand, der für die Beratung der Schulen getroffen wird:
„Selbstständige Schule“ – dichtgestaffelt von Beratern umstellt?
Ein erheblicher Teil der Probleme im Schulbereich hängt mit der zentralen Übersteuerung der Schulen durch die Schulaufsicht, einer in weiten Bereichen veralteten „Aufsichtskultur“ des Landes und der fehlenden Selbstständigkeit von Schulen ursächlich zusammen. Die kommunalen Spitzenverbände haben deshalb seit Jahren gefordert, das Verhältnis zwischen staatlicher Reglementierung und Aufsicht sowie Schulen und Schulträgern zu Gunsten einer größeren Autonomie der Schulen vor Ort neu zu justieren. Dies gilt auch angesichts der Finanzkrise der öffentlichen Haushalte, die eine Wahrnehmung neu gewonnener Entscheidungsfreiheiten vor Ort häufig schwierig machen wird. Sie macht aber auch Ängste nachvollziehbar, mit dem Projekt Selbstständige Schule“ versuche das Land den Schwarzen Peter“ für die Mangelverantwortung an die örtlichen Entscheidungsträger weiterzugeben. Angesichts dieser Ängste wäre es als vertrauensbildende Maßnahme“ dringend geboten gewesen, dass die in Landtag und Landesregierung für dieses Projekt politisch Verantwortlichen zumindest die nicht unmittelbar fiskalisch determinierten politischen Handlungsspielräume zu Gunsten einer möglichst großen Autonomie vor Ort ausgeschöpft hätten. Damit hätten sie ein Zeichen gesetzt, dass es ihnen ungeachtet der finanziellen Notlage des Landeshaushaltes tatsächlich um eine größere Selbstständigkeit der Schulen vor Ort geht. Diesem Anspruch werden die bisherigen Umsetzungsschritte des Landes für das Projekt Selbstständige Schule“ nicht gerecht. Dies wird beispielhaft an der Verordnung zur Durchführung des Modellvorhabens Selbstständige Schule“ und dem Entwurf der Kooperationsvereinbarung deutlich:
Gemäß § 3 VOSS muss sich jede Schule mit der oberen Schulaufsichtsbehörde beraten, bevor sie durch Entscheidung der Schulkonferenz abweichende Regelungen für ein Modellprojekt trifft. Einen Beschluss muss sie anschließend der oberen Schulaufsichtsbehörde anzeigen.
Der präventive Beratungszwang erleichtert es den Schulaufsichtsbehörden, insbesondere die Schulleiter durch entsprechende dringende Empfehlungen schon im Vorfeld darauf festzulegen, die Position der Schulaufsicht in der Schulkonferenz zu vertreten. Den legitimen Informationsinteressen der Schulaufsicht hätte auch Rechnung getragen werden können, indem man der Schulaufsicht das Recht eingeräumt hätte, sich an den Sitzungen der Schulkonferenz mit beratender Stimme zu beteiligen. Dies hätte auch der Transparenz gedient. Die Schulaufsicht wäre nämlich „gezwungen“ gewesen, ihre Anregungen und Bedenken selbst der Schulkonferenz darzulegen, statt der Versuchung zu erliegen, den Schulleiter vorzuschicken. Außerdem wäre der bürokratische Aufwand für das Anzeigeverfahren entfallen.
Zu kritisieren ist auch, dass Schulen, für die normalerweise die Untere Schulaufsichtsbehörde zuständig ist, sich bei Modellversuchen mit der Oberen Schulaufsichtsbehörde vorher beraten müssen. Da gleichzeitig die Zuständigkeit der Unteren Schulaufsichtsbehörde ansonsten unberührt bleibt, entsteht ein erheblicher Koordinierungs- und Verwaltungsaufwand. Die Bezirksregierungen haben diese Zentralisierung der Beratungspflicht inzwischen für den Aufbau einer Organisationsstruktur genutzt, die ihren Einfluss zu Lasten der Selbstständigkeit der Schulen stärkt. So sind in der Bezirksregierung Münster z. B. neben der zentralen Projektleitung der Bertelsmann-Stiftung, die auch noch beraten will, für potenziell 20 selbstständige Schulen in der Region Steinfurt mindestens 15 Schulaufsichtsbeamte zuständig. Ein Missverhältnis, wenn man berücksichtigt, dass jede selbstständige Schule für die selbstständig von ihr wahrzunehmenden Aufgaben durchschnittlich nur ein halbes Planstellenkontingent zur Verfügung gestellt bekommt. Dass ein Organisationskonzept, das selbstständige Schulen dicht gestaffelt mit Beratern umstellt, deren Selbstständigkeit nicht fördert, liegt auf der Hand. Es verhindert dagegen den Machtverlust der Schulaufsicht in den Bezirksregierungen, der mit selbstständigen Schulen zwingend verbunden sein muss.
Die durch § 4VOSS den Schulleitern zugewiesenen Personalkompetenzen beschränken sich im Wesentlichen nur noch auf die Kompetenzen bis zum Abschluss der Probezeit der Beamten und Angestellten. Sie betreffen damit nur noch einen kleinen Teil des lehrenden Personals in den Schulen. Die für die Personalführung bei Lebenszeitbeamten und Angestellten besonders wichtigen Personalkompetenzen der Beurteilung und Beförderung bleiben den Schulleitern dagegen vorenthalten. Damit wird eine wesentliche Voraussetzung für eine selbstständige Schule völlig unzureichend ausgefüllt. Behauptungen des Ministeriums, verfassungsrechtliche Gründe ließen keine andere Lösung zu, sind vorgeschoben. Sie verschleiern nur, dass man aus politischen Gründen diese Zuständigkeiten nicht aus dem ministeriellen Einflussbereich entlassen will. Denn der sich aus der Verfassung ergebende Grundsatz des gleichen Zugangs zu öffentlichen Ämtern gilt nicht nur für Beförderungsämter, sondern auch für Eingangsämter. Hätte das Ministerium mit seinen verfassungsrechtlichen Einwendungen Recht, dürfte es daher den Schulleitern auch nicht die Kompetenz zur Beurteilung in der Probezeit und zur Einstellung von Lehrern einräumen.
Unklar ist, wie die Unterstützung der Schulleiter bei der Wahrnehmung der Personalkompetenzen organisiert werden soll. Zumindest in dem Entwurf der Kooperationsvereinbarung hätte festgeschrieben werden müssen, dass diese Unterstützung ortsnah erfolgen muss (entweder „Abordnung“ eines Beamten der Bezirksregierung zum örtlichen Schulamt oder Möglichkeit, dass das Personalamt einer Kommune diese Arbeit gegen Geld“ übernimmt). Entsprechende Forderungen hat das Ministerium abgelehnt, da sie den Bezirksregierungen nicht vermittelbar seien. Effektive und effiziente Unterstützungsstrukturen für selbstständige Schulen sind für das Ministerium gegenüber dem Wunsch der Bezirksregierungen nachrangig, keinerlei Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten zu verlieren.
Auch die Regelungen über das Mitwirkungsverfahren der Lehrerräte nach dem Personalvertretungsgesetz an den selbstständigen Schulen sind defizitär. Nachdem die selbstständigen Schulen ohnehin nur noch rudimentäre Personalkompetenzen erhalten sollen, stellt sich zunächst die grundsätzliche Frage, ob man nicht nach anderen Lösungen zur Wahrung berechtigter Mitbestimmungsinteressen hätte suchen müssen, statt besondere Lehrerräte ohne nennenswerte Aufgaben zu installieren, die die ohnehin knappen Ressourcen im Bildungsbereich zusätzlich durch Fortbildungsbedarf, Organisationsaufwand etc. belasten. Wenn man sich aber schon für eine solche kostenträchtige Mitbestimmungsstruktur entscheidet, hätte erwartet werden müssen, dass die Frage der Kostenübernahme befriedigend gelöst wird. Dies ist nicht der Fall. Obwohl die bisherigen Personalräte teilweise von Aufgaben entlastet werden, die zukünftig die Lehrerräte wahrzunehmen haben, wird nicht einmal die Möglichkeit genutzt, die Ressourcen für die bisherige Personalratsarbeit entsprechend nach unten umzuschichten.
Stattdessen wird vom Land pauschal darauf verwiesen, dass die zusätzlichen Kosten für Fortbildung etc. aus den Mitteln des Innovationsfonds und eventueller Freistellungsbedarf für Personalratsarbeit aus dem den Schulen zur Verfügung gestellten Stundenkontingenten zu erbringen sind. Auch das Projekt ,;Selbstständige Schule“ droht damit in den Sog der Vertrauenskrise zwischen Schulträgern, Lehrern und Land zu geraten, die ihre Ursache auch darin hat, dass das Land Mehrbelastungen vor Ort immer wieder stereotyp mit dem Hinweis auf vorhandene Anrechnungsstunden und Stellenkontingente etc. zu begegnen versucht und so tut, als wenn es sich dabei um eine unerschöpfliche Wundertüte handelte. Die sich daraus ergebenden Probleme werden in der bekannten Manier beim Schulleiter „abgeladen“.
Positiv ist die vorgesehene Kapitalisierung nicht besetzbarer Lehrerstellen zu bewerten. Warum diese Möglichkeit nur für selbstständige Schulen vorgesehen werden soll, ist allerdings nicht nachvollziehbar. Bei der Kapitalisierungsmöglichkeit sind Sorgen von Lehrern ernst zu nehmen, dass die kapitalisierten Mittel nicht unmittelbar zur Abdeckung der fehlenden Unterrichtsversorgung eingesetzt werden, sondern für andere Zwecke. Letztlich müssten dann die Lehrer die Mehrarbeit bei der Unterrichtsversorgung für die fehlenden Lehrer leisten. Deshalb ist es notwendig, die Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass die Kapitalisierung tatsächlich nur eintritt, wenn objektiv keine Bewerber für eine freie Stelle gefunden werden können. Nur dann kann das notwendige Grundvertrauen in den Lehrerkollegien wachsen, dass die Kapitalisierungsmöglichkeit vom Land nicht zweckentfremdet wird. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Einstellungsstopps nicht verhängt werden dürfen. Denn bei Einstellungsstopps tritt die Kapitalisierung aufgrund einer Maßnahme des Landes ein, obwohl eventuell genügend Bewerber für die freien Stellen vorhanden sind. Trotz dieser Kritik wäre es vorschnell, schon im gegenwärtigen Stadium „die Flinte ins Korn zu werfen“. Eine sinnvollere Strategie dürfte es sein, vom Ministerium und der Projektleitung die Beseitigung dieser Defizite einzufordern. Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, könnte durch eine Protokollerklärung beim Abschluss der Kooperationsvereinbarungen ausdrücklich der Vorbehalt gemacht werden, dass die Beteiligung am Projekt in Frage steht, wenn Projektleitung und Ministerium die Defizite nicht innerhalb einer bestimmten Frist (z. B. zwei Jahre) auf ein erträgliches Maß reduzieren.
(aus: Schule heute Nr. 5/2002)
Es ist zu fragen, ob das Konzept „Selbstständige Schule“ in seinen Konsequenzen hinreichend durchdacht ist.Grundsätzlich ist der Ansatz sehr richtig und der Modellversuch sehr zu loben,weil durch die Gestaltungsfreiheit und Selbstverantwortung der Schule mitSicherheit besserer Unterricht und höhere Qualität erreicht werden können.Das Ministerium zog auch die folgerichtigen Schlüsse aus der Denkschrift derBildungskommission. Gut waren auch die Entscheidungen, mehr Kompetenz bei denSchulleitungen anzusiedeln (Genehmigung von Schulwanderungen, dienstlicheBeurteilungen, schulscharfe Ausschreibungen u.a.). Allerdings sind auch dabeiwieder einige Details nicht hinreichend bedacht worden und wurden nachträglichabgeändert (z.B. Zusammensetzung und Arbeitsweise der Auswahlkommission).
Inder Zwischenzeit haben sich die Schulleitungsaufgaben durch dieKompetenzerweiterung stark angehäuft, ohne dass eine Entlastung der Arbeitszeit damit verbunden ist. Auf der Webseite Schulleitung habe ichdie Änderungen einmal aufgelistet, die sich in den letzten Jahren ergebenhaben. Ohne zusätzliche Überstunden kann kein Schulleitungsmitglied diese Aufgaben erledigen!
Es zeichnete sich also auch bei diesem Modellbereits wieder ab, dass viele Aufgaben zusätzlich übernommen werden mussten,ohne eine entsprechende zeitliche Entlastung zu erhalten.
Es gibt ein Papier der Bertelsmann-Stiftung, des Landesinstitutes und des MSWFs, das die Planungen dafür enthält, was die beteiligten Schulen in den beiden ersten Jahren allein für die Aufbereitung und Auswertung der schulbezogenen Erfahrungsdaten leisten müssen. Das sollten sich alle Lehrerkonferenzen einmal ansehen.
Bezirksregierung | Gesamt | GS | HS | RS | GY | GE | SoS | BK |
Arnsberg | 56 | 23 | 5 | 3 | 6 | 2 | 9 | 8 |
Detmold | 38 | 11 | 5 | 4 | 5 | 3 | 6 | 4 |
Düsseldorf | 42 | 10 | 7 | 0 | 10 | 4 | 4 | 7 |
Köln | 61 | 17 | 5 | 2 | 14 | 4 | 2 | 17 |
Münster | 40 | 15 | 6 | 1 | 7 | 0 | 3 | 8 |
Gesamt | 237 | 76 | 28 | 10 | 42 | 13 | 24 | 44 |
Das war im Jahre 2004 die Zahl der Modellschulen in den einzelnen Bezirksregierungen.
Verpflichtend: Arbeitsschutzausschuss
Da die Schulleitungen an den Selbstständigen Schulen Personen sind, die mit der Leitung einer Dienststelle beauftragt sind, sind sie gesetzliche Vertreter des Arbeitgebers. Deshalb ist es erforderlich, dass sie gemäß §11 des ASiG einen Arbeitsschutzausschuss bilden. Der ist vorgeschrieben, wenn die Schule mehr als 20 Beschäftigte hat. Nach § 22 des Sozialgesetzbuches 7 müssen in Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte unter Beteiligung des Personalrates bestellt werden. Darüber hinaus hat auch der Personalrat gem. § 72 LPVG über Maßnahmen zur Verhütung von Arbeits- und Dienstunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen mitzubestimmen.
Heißes Eisen: Kapitalisierung von Lehrerstellen
Das ist ein ganz interessantes Kapitel. Schulen, die am Modellversuch teilnehmen, dürfen Stellen, die unbesetzt sind, unbesetzt lassen und sich dafür das Geld auf ihr Girokonto überweisen lassen. Für Gymnasien und Berufskollegs sind das 45.000€ pro Jahr, für die anderen Schulen 40.000€. Mit diesem Geld kann die Schule dann etwas anderes nach ihren Vorstellungen finanzieren. Sie könnte aber auch andere Arbeitskräfte einstellen, die Sachaufgaben oder technische Aufgaben in der Schule erledigen. Das hört sich natürlich fein an und ist lukrativ. Für wen aber? Für die Schulleitung vielleicht oder für irgendwelche Freaks, die eine zusätzliche Computerausstattung haben wollen, die die langersehnten Videokameras nun endlich anschaffen können oder die Judomatten für die Sporthalle, die bisher keiner genehmigen wollte. Vielleicht könnte man ja auch die Toiletten renovieren und dann eine Toilettenfrau einstellen…Alles schön und gut. Aber dafür verzichtet das Kollegium auf eine Lehrkraft, die Unterricht geben könnte, durch die große Klassen geteilt werden könnten oder nicht so viele Vertretungsstunden anfallen würden. Das sollte man sich mal überlegen. Es geht im Endeffekt auf die Knochen des gesamten Kollegiums. Ich drücke das mal so drastisch aus. Dieses wird nämlich durch die fehlende Stelle insgesamt noch mehr belastet: die Arbeitsbelastung steigt und sinkt nicht! Welchen Vorteil hat also die Kapitalisierung? Sachaufgaben oder Wartungsaufgaben müssten nämlich die Schulträger sowieso übernehmen. Dazu Lehrerstellen kapitalisieren?
Weitere Hinweise:
Beim Ministerium und bei den Bezirksregierungen wurden Referate gebildet oderDezernenten beauftragt, die als Ansprechpartner für alle diesbezüglichen Fragenfungieren:Adresse für Fragen beim MSWF selbststaendige-schule@mswf.nrw.de
Bezirksregierung Arnsberg hermann.dechant@bezreg-arnsberg.nrw.de
Bezirksregierung Detmold dieter.spichal@bezreg-detmold.nrw.de
Bezirksregierung Düsseldorf werner.fuchs@bezreg-duesseldorf.nrw.de
Bezirksregierung Köln helmut.buervenich@bezreg-koeln.nrw.de
Bezirksregierung Münster johannes.kaiser@bezreg-muenster.nrw.de
Am 19.6.2008 wurde ein „Maßnahmenpaket Stärkung der Eigenverantwortlichen Schulen“ veröffentlicht und die Webseite des Modellversuchs geschlossen. Dafür wurde auf der Webseite des Ministeriums im Jahre 2012 eine neue Unterteilung „Eigenverantwortliche Schule“ eingerichtet, die nunmehr alle wesentlichen Informationen enthält.
Inzwischen ist die „Eigenverantwortliche Schule“ Wirklichkeit geworden, denn am 1.8. 2015 haben auch die Schulleiterinnen und Schulleiter der Grundschulen die Dienstvorgesetztenaufgaben übernommen und erhalten dadurch die gleichen Rechte wie die weiterführenden Schulen. Allerdings sind damit noch nicht alle Dienstvorgesetztenaufgaben erfasst, denn für die vollständige Übernahme der Zuständigkeit müssen noch die Schulkonferenz und die Schulaufsicht zustimmen.
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Der Angriff auf die qualifizierte Mitbestimmung in den nordrhein – westfälischen Schulen muss verhindert werden! | www.gew-nw.de |